Page 222 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Entwicklungsbedarf/Projekte Kapitel 6 | 23. Bericht   220 Tz. 397 Tz. 398 Mit 26,2 % im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist die Zahl der DAB+-Empfänger im Auto. Dies dürfte gerade auch mit der im Oktober 2019 beschlossenen Änderung des Telekommunikationsgesetzes (vgl. 22. Bericht, Tz. 380) zusammenhängen. Die ARD hat zum Stand des Rückbaus von UKW-Sendeanlagen mitgeteilt, dass bis Ende 2024 „die punktuelle Überprüfung von UKW-Bedarfen in besonderen Regionen erfolgen“ soll. In Bayern finden erste Gespräche statt, um mit der Umstellung auf rein digitale Verbreitung be- ginnen zu können. Der für die UKW-Verbreitung angemeldete Bedarf für 2021 bis 2024 sinkt gegenüber dem zum 22. Bericht um 25,8 Mio. €, wobei in diesem Vergleich die Kosten der Senderanmietung, des UKW-Eigenbetriebs und die Kosten für alle Hörfunkleitungen einbe- zogen sind. Zum 23. Bericht meldet die ARD für 2021 bis 2024 für das Entwicklungsprojekt einen Finanz- bedarf von 114,1 Mio. € an. Darin enthalten sind Marketingaufwendungen in Höhe von 5,0 Mio. € und ein Übertrag aus 2017 bis 2020 in Höhe von 7,5 Mio. €. Die Kommission erkennt die Marketingaufwendungen an, nicht jedoch den Übertrag. Sie geht damit für die Programmverbreitung von einem Betrag von 101,6 Mio. € aus. Die Gesamtaufwendungen für die Hörfunkverbreitung summieren sich laut Anmeldung zum 23. Bericht auf 287,0 Mio. €. In diesen Summen sind die Kosten des Eigenbetriebs von Hörfunksendern enthalten (zu den Kosten des eigenen Sendebetriebs der ARD in den alten Bundesländern siehe Kapitel 5.2). In ihrem 22. Bericht hatte die Kommission einen Betrag von 279,3 Mio. € anerkannt. Die jetzt angemeldete Summe liegt damit um 7,7 Mio. € über dem im 22. Bericht anerkannten Betrag und um 74,8 Mio. € über der Zielgröße für 2029 bis 2032, die im 20. Bericht mit 212,2 Mio. € errechnet worden war. Die Kommission mindert daher den Aufwand für die terrestrische Programmverbreitung für 2021 bis 2024 um 7,7 Mio. € auf den im 22. Bericht anerkannten Betrag. Sie bildet diese Minderung beim Entwicklungsprojekt DAB+ ab, meint damit aber die Gesamtaufwendungen für die terrestrische Verbreitung der Hörfunkprogramme. Für das Entwicklungsprojekt erkennt sie 98,9 Mio. € an. Dieser Betrag liegt um 15,2 Mio. € unter der Anmeldung. Die verbleibende Differenz zwischen dem im 22. Bericht für die terrestrische Programmverbreitung anerkannten Betrag und dem Zielwert in Höhe von 67,1 Mio. € wird in 2025 bis 2028 und 2029 bis 2032 abzubauen sein. 


































































































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