Page 221 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 6 Entwicklungsbedarf/Projekte   Tz. 394 Tz. 395 Tz. 396 lagen die Aufwendungen für die Programmverbreitung gemäß Anmeldung bei 64,0 Mio. €, für Marketingmaßnahmen bei 4,3 Mio. €. Für 2021 bis 2024 sind für die Programmverbreitung 82,3 Mio. € und für Marketingmaßnahmen 5,0 Mio. € vorgesehen. Die bisher im Bericht berücksichtigten Aufwände für Marketing werden im 23. Bericht bei den Sachaufwendungen berücksichtigt, die Kosten der Programmverbreitung in Kapitel 5.2. Es verbleibt damit für 2021 bis 2024 das Projekt DAB+ bei der ARD. Nach Prüfung der Anmeldungen stellt die Kommission im 23. Bericht einen Finanzbedarf für Entwicklungsbedarf/Projekte von 98,9 Mio. € fest. Gegenüber den Anmeldungen ist das eine Kürzung um 15,2 Mio. €. Ein Vergleich der für Entwicklungsbedarf insgesamt anerkannten Beträge mit den Feststellungen früherer Berichte ist wegen der Beendigung zweier Entwick- lungsprojekte nicht sinnvoll. Tab. 122 Entwicklungsbedarf für DAB+ 2021 bis 2024 (in Mio. €) Anmeldungen der Anstalten und Feststellungen der Kommission ARD ZDF DRadio ARTE I. Vergleich der Anmeldungen zum 23. Bericht mit den Feststellungen des 22. Berichts Tz. 394     Feststellung 22. Bericht Anmeldung 23. Bericht II. Feststellungen der Kommission Feststellung 23. Bericht 73,1 0,0 114,1 0,0 98,9 0,0 71,5 0,0 0,0 0,0 0,0   Anstalten gesamt   144,6  114,1       Veränd. 41,0 0,0 -71,5 0,0         98,9       Veränd. ggü. Anmeldung 23. Bericht   Veränd. ggü. Feststellung 22. Bericht -15,2 0,0 0,0 -15,2     25,8 0,0 0,0       ø 2021-2024 p.a. 24,7 0,0 0,0 24,7           In ihrem 20. Bericht hatte die Kommission ausführlich zu den DAB+-Projektanmeldungen der ARD und des Deutschlandradios Stellung genommen (vgl. 20. Bericht, Tzn. 297 bis 317). Sie hatte ein Modell entwickelt, bei dem die anerkannten Beträge für die Hörfunkverbreitung per UKW und per DAB+ gemeinsam betrachtet werden und die Summe dieser Kosten graduell vermindert wird. Ziel des Modells ist es, dass ab 2029 nur noch die Verbreitungskosten für DAB+ anerkannt werden, die nach Schätzung der ARD ausweislich der Anmeldung zum 21. Bericht ca. 80 % der Kosten der UKW-Verbreitung betragen werden. Es ist derzeit noch immer nicht absehbar, wann der teure Simulcast UKW/DAB+ beendet werden kann. Der im September 2021 erschienene „Digitalisierungsbericht 2021 Audio“ der Medienanstalten dokumentiert die Entwicklung. Danach ist die Haushaltsausstattung mit DAB+-Empfängern zwischen 2020 und 2021 um 11 % auf nun 27 % gestiegen. Die Steigerungsrate liegt über der der Vorperiode (7,0 %), jedoch deutlich unter dem Spitzen- wert von 33,5 % (2018 zu 2019). Die Haushaltsausstattung mit IP-Radiogeräten stieg um 17 % auf 16,8 %. Gleichzeitig sank sie für analoge Hörfunkgeräte von 91,2 % auf 88,9 %. Tz. 395 Tz. 396 219 


































































































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