Page 167 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 167

23. Bericht | Kapitel 5 4. Sachaufwand | Bestandsbedarf   Tz. 265 Tz. 266 Tz. 267 Zum 22. Bericht hatte die ARD noch deutlich unter der Fortschreibung der Kommission ange- meldet (vgl. 22. Bericht, Tab. 87). Die ARD begründet die höhere Anmeldung gegenüber dem 22. Bericht mit höheren Mieten, Pachten, Leihgebühren, Fremdleistungen und anderen Aufwen- dungen. Wesentlicher Bestandteil sind deutlich gestiegene Aufwendungen für IT-Sicherheit und Datenschutz (28,1 Mio. €). Letztere steigen insbesondere durch die coronabedingte Verlegung zahlreicher Arbeitsplätze ins Homeoffice. Darüber hinaus werden Umschichtungen aus den Investitionen in den Sachaufwand (10,8 Mio. €) gemeldet. Ursache hierfür ist, dass technische Hard- und Software zunehmend weniger gekauft, sondern gemietet werden. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie fließen in die Anmeldung der ARD mit Mehraufwän- den von 1,0 Mio. € ein. Als Minderaufwand meldet die ARD höhere Einspareffekte durch die Strukturprojekte (7,7 Mio. €). Die Kommission prüft den angemeldeten Mehraufwand mit folgendem Ergebnis: ƒ Die Aufwände für IT-Sicherheit und Datenschutz können im Rahmen der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie als Sonderfaktoren anerkannt werden. Ansonsten sind Sicherheit und Datenschutz integraler Bestandteil der IT-Aufwände. ƒ Die angemeldeten Umschichtungen aus den Investitionen werden anerkannt, da diese bei der Prüfung der Investitionen von der Kommission aufwandsmindernd berücksichtigt werden. ƒ Die Kommission berücksichtigt die Effekte aus der Corona-Pandemie und die zusätzlichen Einsparungen durch die Strukturprojekte. ƒ Die Auswirkungen der Corona-Pandemie inklusive der IT-Anforderungen beziffert die ARD für 2020 mit geringeren Aufwendungen von 53,3 Mio. € und für 2021 bis 2024 mit einem zusätzlichen Aufwand von 1,0 Mio. €. ƒ Die ARD meldet für 2018 bis 2020 Nettoeinsparungen durch Strukturprojekte von 10,8 Mio. € und für 2021 bis 2024 von 58,3 Mio. € an. In Tabelle 79 leitet die Kommission den festzustellenden Bedarf durch Fortschreibung des Basisjahrs unter Berücksichtigung der angemeldeten Einsparungen durch Maßnahmen zur Strukturoptimierung und den Aufwandsminderungen, die durch die Corona-Pandemie verur- sacht werden, in Jahresscheiben ab. Der Ist-Wert im Basisjahr 2017 entspricht der neuen Abgrenzung und ist für die Fortschreibung repräsentativ. Im Basisjahr 2017 sind Umschichtungen (4,9 Mio. €) und Einsparungen (1,9 Mio. €) enthalten. In den Jahresscheiben sind somit nur noch die Veränderung gegenüber dem Basis- jahr ausgewiesen. Tz. 265 Tz. 266  Tz. 267 165 


































































































   165   166   167   168   169