Page 122 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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 Anmeldung ZDF 23. Bericht Feststellung 22. Bericht Veränd.      23. Bericht ggü. 22. Bericht      -47       Veränd. 2020 ggü. 2016 72 119           37       Veränd. 2024 ggü. 2020 326 242       Veränd. 2024 ggü. 2016 398 361       Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 23. Bericht  68 Stellen und damit 37 Stellen weniger bei den Festangestellten ab. Für den Abbau der restli- chen Stellen gibt das ZDF an, diese aus der Freien Mitarbeit zu erbringen. Damit kann das ZDF die von der Kommission festgelegte Abbaurate von 0,5 % p.a. bei besetzten Stellen nur unter Hinzurechnung von Abbau bei freien Mitarbeitern und unter Rückgriff auf Abbau bis 2020 er- bringen. Der erwartete Abbaupfad bei besetzten Stellen ab 2020 ist dem ZDF daher bisher nicht gelungen. Die Kommission erwartet, dass das ZDF dies künftig nachholt. Sie stellt über den im 22. Bericht festgelegten Rahmen auch keine Mittel zur Finanzierung von Stellen zur Verfügung. Tab. 42 Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Besetzte Stellen (Planstellen und sonstige Stellen) des ZDF    Besetzte Stellen 3.415 3.391 3.393 3.446 3.487 3.607 3.682 3.747 3.813 Veränd. ggü. Vorjahr -24 2 53 41 120 75 65 66 Besetzte Stellen 3.415 3.391 3.393 3.479 3.534 3.583 3.648 3.712 3.776 Veränd. ggü. Vorjahr -24 2 86 55 49 65 64 64              Das ZDF legt zudem keine Planung vor, wie die erwartete Abbaurate von 0,5 % p.a. ab 2025 bei besetzten Stellen erbracht werden soll. Die Kommission hält demgegenüber an ihrer Erwartung fest, dass auch das ZDF die Abbaurate bei den besetzten Stellen erfüllt und zwar sowohl bis 2024 als auch darüber hinaus bis 2030. Dies ist schon aus Gründen der Gleichbe- handlung mit der ARD geboten. 3.1.3 Deutschlandradio Beim Deutschlandradio erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Personalaufwand ohne Altersversorgung von 266,0 Mio. € an, das sind jährlich 66,5 Mio. €. Der anerkannte Bedarf für 2021 bis 2024 entspricht damit der Feststellung der Kommission im 22. Bericht und liegt um 1,9 Mio. € unter der Anmeldung des Deutschlandradios. Die Kürzung ergibt sich insbesondere daraus, dass die Kommission am Wirtschaftlichkeits- abschlag auf Grundlage des Gutachtens zum Vergütungsniveau der Anstalten festhält und den Aufwand wie im 22. Bericht entsprechend mindert.   120 


































































































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