Page 119 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf   Tz. 161 Die ARD erreicht im Ergebnis die Zielwerte des 22. Berichts bei der Abbaurate bis 2024 bei den besetzten Stellen (-556 Stellen) und dort den festgelegten Wert von 19.266 Stellen für 2024. Die Kommission erwartet entsprechende Anstrengungen der ARD zur Fortsetzung des Abbaupfads bis 2030, verbunden mit dem Hinweis, dass die Abbaurate weiterhin ausschließlich bei den besetzten Stellen zu erbringen ist.1 Tz. 161 Tab. 39 Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 3.1.2 ZDF Besetzte Stellen (Planstellen und sonstige Stellen) der ARD    Besetzte Veränd. Stellen ggü. Vorjahr Besetzte Stellen Veränd. ggü. Vorjahr -169 -25 77 -49 -111 -90 -92 -97   19.822 19.822  19.653 -169 19.596 -57 19.503 -93 19.366 -137 19.575 209 19.484 -91 19.370 -114 19.266 -104 19.653 19.628 19.705 19.656 19.545 19.455 19.363 19.266    Anmeldung ARD 23. Bericht Feststellung 22. Bericht Veränd.      23. Bericht ggü. 22. Bericht      -290       Veränd. 2020 ggü. 2016 -456 -166           0       Veränd. 2024 ggü. 2020 -100 -390       Veränd. 2024 ggü. 2016 -556 -556                Beim ZDF erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Personalaufwand ohne Altersver- sorgung von 1.494,4 Mio. € an, das sind jährlich 373,6 Mio. €. Der anerkannte Bedarf für 2021 bis 2024 entspricht damit der Feststellung der Kommission im 22. Bericht und liegt um 7,9 Mio. € unter der Anmeldung des ZDF. Die Kürzung ergibt sich daraus, dass die Kommission an dem Wirtschaftlichkeitsabschlag aus dem Gutachten zum Vergütungsniveau der Anstalten festhält und den Aufwand wie im 22. Bericht entsprechend mindert. Das ZDF kann die von der Kommission erwartete jährliche Abbaurate i.H.v. 0,5 % der besetzten Stellen nach Bereinigung um die durch die Kommission zuvor anerkannten Umschichtungen nur unter Einbeziehung eines Abbaus in der Freien Mitarbeit darstellen. 1 Die ARD hat auch in der Anmeldung zum 23. Bericht eine bereinigte Darstellung der besetzten Stellen mitgeliefert. Diese fand letztmalig Eingang in den 21. Bericht (vgl. Tz. 129). Die Kommission wird, wie schon im 22. Bericht, diese bereinigte Darstellung nicht mehr zum Nachweis des Abbaupfads bei den besetzten Stellen heranziehen.  117 


































































































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