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22. Bericht
Vorwort
Für die Empfehlung der Kommission ist wichtig: Unter dem Strich stehen 1,5 Mrd. €, die durch Rundfunkbeiträge zusätzlich gedeckt werden müssen. Umgerechnet sind das monatlich 86 Cent, um die der monatliche Rundfunkbeitrag steigen muss, von derzeit 17,50 € auf
18,36 €. Auf den ersten Blick ein überraschend niedriges Ergebnis.
Nach Einschätzung der Kommission sind hierfür neben den Aufwandskürzungen die geringe- ren Ertragsausfälle durch die Befreiungen von Zweitwohnungen sowie aus sozialen Gründen ursächlich. Die höhere Zahl von beitragsp ichtigen Wohnungen führt zu entsprechend höhe- ren Erträgen. Auch bei anderen Ertragsarten (z.B. Werbung und Sponsoring) wird es Zuwächse geben. Hinzu kommen die in der Beitragsperiode bis 2020 vorhandenen, diesmal besonders hohen Eigenmittel. Sie müssen in der Beitragsermittlung berücksichtigt werden und verrin- gern wie gesagt den Finanzbedarf der Anstalten.
Natürlich prüft die Kommission die Aufwendungen der Anstalten für Personal, Programm, Beschaffungen, Investitionen etc. unter dem Gesichtspunkt von Wirtschaftlichkeit und Spar- samkeit kritisch. Beein usst sind z.B. die Aufwendungen der Anstalten durch die Tarifverträge zur Altersversorgung. Die neuen Tarifverträge entlasten die Anstalten. Die Kommission hatte hier über viele Jahre Veränderungen gefordert.
Eine Untersuchung zum Vergütungsniveau der Beschäftigten befasst sich insbesondere mit der Frage, ob die Gehälter der Anstalten für ihre Beschäftigten angemessen sind. Interessante Zahlen liefert auch der Leistungsbericht. Die Sendeminuten der Anstalten in den klassischen Bereichen von Fernsehen und Hörfunk haben sich in den vergangenen Jahren wenig verän- dert; die Nutzung und die Kosten der Telemedienangebote nehmen aber weiter zu.
Ausgabereduzierend wirkt auch das Maßnahmenpaket zu Auftrag und Struktur der Rund- funkanstalten, das Ende 2017 vorgelegt wurde. Besonderes Gewicht haben dabei die Einspa- rungen im IT-Bereich, die die Kommission mit einer Sonderuntersuchung für den 20. Bericht angestoßen hatte.
Im Ergebnis erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Aufwand von 38,7 Mrd. € an. Ge- genüber den Aufwendungen für 2017 bis 2020 ist das ein Anstieg von fast 1,8 Mrd. €, das sind 4,8 % oder 1,2 % jährlich. Das ist ein beträchtlicher Zuwachs für die Anstalten, die damit Kosten­ steigerungen auffangen können. Er bleibt aber gleichzeitig deutlich hinter den Steigerungen zurück, die sich bei der Anwendung allgemeiner Steigerungsraten oder Indizes ergeben hätten.
Die Zahlen im 22. Bericht sind in der Regel auf eine Nachkommastelle gerundet. Die zu- grunde liegenden Rechenoperationen basieren zum Teil auf ungerundeten Zahlen. Dadurch können bei der Summenbildung Rundungsdifferenzen auftreten. Fachbegriffe sind im Glossar erläutert.
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