Page 8 - KEF 22. Bericht
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Vorwort
22. Bericht
Herzlich willkommen in der komplexen Welt des KEF-Verfahrens zur Ermittlung des Rund- funkbeitrags. Mit einigen Hinweisen und Anmerkungen versuche ich Ihnen einen schnellen Einstieg in den 22. Bericht zu ermöglichen.
Die Kommission hat insbesondere in den Kapiteln 2 und 11 des Berichts eine neue, vereinfach- te und für den Leser besser nachvollziehbare Darstellung gewählt. Es soll leichter zu erkennen sein, welche Mittel den Anstalten zur Verfügung stehen, wofür sie verwendet und wie sie eingesetzt werden.
Die Anstalten planen für einen vierjährigen Zeitraum die Aufwendungen, die sie für die Er- füllung ihres Auftrags tätigen wollen. Gleichzeitig ermitteln sie ihre voraussichtlichen Erträge für diesen Zeitraum, z.B. aus Rundfunkbeiträgen, Zinserträgen oder Werbung und Sponsoring. Soweit die Erträge hinter den Aufwendungen zurückbleiben, melden sie einen ungedeckten Finanzbedarf an, der durch eine Beitragserhöhung abzudecken wäre. Zum Zeitpunkt der Anmeldung noch vorhandene kurzfristig verfügbare Finanzmittel (Eigenmittel) stehen der jeweiligen Anstalt weiterhin zur Verfügung, mindern aber den Bedarf für die Folgeperiode. Auch dadurch wird der Finanzbedarf geringer.
Die der Kommission gemeldeten Erträge und Aufwendungen sind die Basis des KEF-Beitrags- verfahrens. Wenn die Kommission z.B. Aufwendungen kürzt oder die durch die Anstalten prognostizierten Erträge und Eigenmittel erhöht, verringert sich der ungedeckte Bedarf der Anstalten.
Meine vereinfachte Rechnung für den Zeitraum 2021 bis 2024 soll den Prozess vom ange- meldeten Bedarf bis zu dem daraus abgeleiteten Rundfunkbeitrag veranschaulichen. Aus- gangsgröße ist der ungedeckte Finanzbedarf von 4,3 Mrd. €. Diesem werden Eigenmittel von 1,3 Mrd. € gegenübergestellt. Übrig bleibt ein durch die Rundfunkanstalten bei der Kommissi- on angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf von 3 Mrd. €:
Beitragsperiode 2021 bis 2024
Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf abzgl. Kürzung bei den Aufwendungen
abzgl. Zuschätzung bei den Erträgen abzgl. Erhöhung der Eigenmittel
Vom angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf werden 0,7 Mrd. € der Aufwendungen ge- kürzt. Die Anstalten erhalten zudem die höheren Erträge von 0,6 Mrd. €. Auch stehen ihnen zusätzliche Eigenmittel von 0,2 Mrd. € zur Verfügung. Aus dieser Rechnung erkennen Sie, dass die Anstalten aus der Beitragserhöhung 1,5 Mrd. € zusätzlich erhalten.
Wenn Sie im elften Kapitel weiterlesen,  nden Sie detaillierte Zahlen zu verschiedenen Be- reichen, in denen das Geld ausgegeben wird. Sie sehen aber auch, aus welchen Quellen die Gelder kommen.
3,0 Mrd. €
0,7 Mrd. €
0,6 Mrd. €
0,2 Mrd. €
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Bedarf, der durch die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu  nanzieren ist
1,5 Mrd. €


































































































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