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22. Bericht | Kapitel 2 Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten
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2.4 Bedarfsanmeldung von ARTE
Der von ARTE Deutschland angemeldete Fehlbetrag von 64,9 Mio. € setze sich aus dem Basis- fehlbetrag aus der Beitragsperiode 2017 bis 2020 in Höhe von 2,9 Mio. €, der im Wesentlichen auf bereits anerkannten Mehraufwand für den Beitragseinzug zurückzuführen sei, sowie aus dem Steigerungsfehlbetrag für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 in Höhe von 62,0 Mio. € zusammen. Ausgehend von der rundfunkspezi schen Teuerungsrate bei ARD und ZDF von 2,49 % und unter Berücksichtigung der Besonderheiten von ARTE (insbesondere keine Über- tragung von Sportveranstaltungen) werde eine Teuerungsrate beim Programm von 2,19 % zugrunde gelegt. Aufgrund der Bindung an den Tarifvertrag des SWR gehe man analog zu ARD und ZDF von einer Steigerung bei den Personalkosten von 2,5 % aus.
Es bleibe für ARTE Deutschland eine Herausforderung, dokumentarische, journalistische und  ktionale primetimefähige Formate und Produktionen in der notwendigen Stückzahl und Qualität zu beschaffen. Synergien mit den Programmen der deutschen Gesellschafter gelän- gen insbesondere bei kostenintensiven Produktionen, seien jedoch aufgrund des inzwischen signi kanten Unterschieds der Programmpro le nicht immer zu erzielen. Eine Steigerung des deutschen Beitrags zum Telemedienangebot von ARTE soll ohne Berücksichtigung von Mehr- aufwand erreicht werden. Der Auftrag aus dem deutsch-französischen Aachener Vertrag, eine europäische digitale Plattform insbesondere für junge Menschen zu schaffen, werde ARTE im Rahmen seines Budgets und Auftrags unterstützen. Zusätzliche Mittel erfordere der geplante Neubau eines Bürogebäudes am Standort Baden-Baden.
Im Laufe des Verfahrens hat ARTE seine Anmeldung aktualisiert und den angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf um 4,2 Mio. € auf 60,7 Mio. € reduziert. Die Änderungen seien dabei im Wesentlichen auf die Einarbeitung der Ist-Zahlen 2018 zurückzuführen. Die dortigen Einsparungen würden vor allem aus der Unterschreitung der geplanten Ausgaben für den Produzentenzuschlag, Verschiebungen bei den Anzahlungen sowie Mehrerträgen resultieren. Zu dem aktualisierten Steigerungsfehlbetrag für 2021 bis 2024 von 61,8 Mio. € komme in der Folge nunmehr ein Minderbedarf für 2017 bis 2020 von 1,1 Mio. €. Dieser ergebe sich in erster Linie aus der Differenz zwischen den Mehraufwendungen für den Beitragseinzug und den noch nicht abgerufenen Mitteln für Programmzulieferungen.
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