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Kostentransparenz Kapitel 12 | 22. Bericht
Tz. 666
Die Kommission hatte bereits im 20. Bericht festgestellt, dass die Umstellung und die damit verknüpften Abbauziele im Zeitraum 2013 bis 2016 insgesamt erfolgreich bewältigt wur- den (vgl. 20. Bericht, Tzn. 599 ff.). Die Kommission hat diese Feststellungen im Rahmen des 22. Berichts abschließend geprüft und im Ergebnis bestätigen können. Darüber hinaus hatte die Kommission die Erwartung geäußert, dass der Beitragseinzug unter Beachtung von Wirt- schaftlichkeit und Sparsamkeit mit tendenziell weiterhin sinkendem Personal- und Sachauf- wand bewältigt wird (vgl. 20. Bericht, Tz. 607). Der Budgetabgleich zeigt die Entwicklung
in 2017 bis 2020. Der Aufwand wird um 35,2 Mio. € und der Personalbestand um 11,8 VZÄ reduziert.
Tab. 226 Beitragsservice (ZBS und DBS) 2017 bis 2020
Vergleich der Anmeldungen zum 22. Bericht mit den Anmeldungen zum 21. Bericht
ZBS
DBS
Gesamt
Anmeldungen zum 21. Bericht
Anmeldungen zum 22. Bericht
(in Mio. €)
752,1
730,3
(in VZÄ)
952,0
956,0
(in Mio. €)
83,9
70,5
(in VZÄ)
173,0
157,2
(in Mio. €)
836,0
800,8
(in VZÄ)
1.125,0
1.113,2
Veränd. ggü. Anmeldung 21. Bericht
­21,8
4,0
­13,4
­15,8
­35,2
­11,8
Tz. 667
Tz. 668
Seit Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 verringert sich bis zum Jahr 2020 der Auf- wand um 19,6 % und der Personalbestand um 34,4 % (2013: 249,2 Mio. € bzw. 1.697,5 VZÄ; vgl. 21, Bericht, Tz. 583). Die Kommission erkennt die Bemühungen des zentralen und dezen- tralen Beitragsservice an, mit der Umstellung auf das Beitragsmodell Personal und Aufwand deutlich zu reduzieren. Dieser Abbau ist nunmehr abgeschlossen.
2.4.1.1 Zentraler Beitragsservice
Für 2021 bis 2024 meldet der zentrale Beitragsservice einen Aufwand von 763,6 Mio. € an (vgl. Tab. 227). Gegenüber den vorgelegten Zahlen für 2017 bis 2020 ist das eine Aufwandserhö- hung um 4,6 %, das sind 1,1 % p.a.
Als Personalbestand meldet der zentrale Beitragsservice für 2024 gegenüber 2020 unverän- dert 956,0 VZÄ an. Das im Rahmen der Umstellung gesteckte Ziel, den Personalbestand Ende 2012 von 1.224 VZÄ bis Ende 2016 auf 995 VZÄ zu verringern, wurde erreicht.
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