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22. Bericht | Kapitel 12 Kostentransparenz
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1.1 Eigenmittel
Anrechenbare Eigenmittel sind Bestände an kurzfristig verfügbaren Mitteln zum Ende einer vierjährigen Planungsperiode, die zur Deckung des anerkannten Finanzbedarfs für die Folge- periode herangezogen werden. Dementsprechend fällt der Beitrag für die Folgeperiode abhängig von der Höhe der Eigenmittel niedriger aus, als er ohne die Eigenmittel gewesen wäre. So führen z.B. festgestellte Eigenmittel in Höhe von rund einer Milliarde € zu einer um knapp 60 Cent niedrigeren Beitragshöhe.
Eine strukturelle Besonderheit ergibt sich daraus, dass die Eigenmittel unter den Anstalten an- ders verteilt sind, als es dem jeweiligen Anteil am Beitragsaufkommen entspräche. Anstalten mit hohen Eigenmitteln können damit die geringeren Beitragseinnahmen ausgleichen oder sogar überkompensieren. Anstalten mit geringen Eigenmitteln erreichen diesen Ausgleich nicht. Ihr Beitragsaufkommen wird durch die Eigenmittel der anderen Anstalten gemindert. Die Eigenmittel selbst verbleiben in jedem Fall bei den jeweiligen Anstalten.
In der folgenden Tabelle sind für die Anmeldungen zum 22. Bericht zum einen die vorhande- nen Eigenmittel und zum anderen die durch die Eigenmittelanrechnung bewirkte Minderung des Beitragsaufkommens gegenübergestellt. Ein positiver Saldo bedeutet, dass für die jewei- lige Anstalt aus den Eigenmitteln ein zusätzlicher Finanzierungsspielraum verbleibt; ein nega- tiver Saldo bedeutet, dass sich die verfügbaren Mittel durch Berücksichtigung der Eigenmittel der anderen Anstalten verringern.
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Tab. 212
BR
HR
MDR
NDR
RB
RBB
SR
SWR
WDR
Belastungsverteilung einer Eigenmittelanrechnung im 22. Bericht
Anteil am Beitragsauf­ kommen1
(in %)
Eigenmittel2
(in Mio. €)
Minderung Beitragsauf­ kommen bei Anrechnung
(in Mio. €)
160,4
74,1
103,6
171,1
15,6
72,1
19,7
178,3
204,1
Saldo Gewinner (+) Verlierer (­)
(in Mio. €)
-42,4
-25,6
49,1
-80,6
-19,2
-67,7
-19,5
104,9
100,9
Anteil am jeweiligen Beitragsauf­ kommen (in %)
-1,2
-1,6
2,2
-2,1
-5,6
-4,3
-4,5
2,7
2,3
16,06 118,1
7,42 48,5
10,37 152,6
17,12 90,4
1,56 -3,6
7,22 4,4
1,98 0,3
17,85 283,2
20,43 305,0
100,00
999,0
999,0
± 254,9
1 2
Inkl. Finanzausgleich.
Anmeldungen der Anstalten zum 30. April 2019, ohne Beitragsrücklage.
Die Salden zeigen, dass erhebliche Umverteilungseffekte von insgesamt +/­ 254,9 Mio. € zwischen den Anstalten entstehen. Für drei Anstalten sind positive Salden ausgewiesen, für die anderen Anstalten ergibt sich ein negativer Effekt. Um die Größenordnungen zu verdeut- lichen, werden diese Salden auch in Relation zum jeweiligen Beitragsaufkommen gesetzt. Danach entstehen die relativ höchsten Belastungen bei RB, beim SR und beim RBB.
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