Page 338 - KEF 22. Bericht
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Kostentransparenz Kapitel 12 | 22. Bericht
Tz. 613
Tz. 614
Tz. 615
Kostentransparenz
1. Strukturelle Verschiebungen zwischen den Landesrundfunkanstalten der ARD
Die bestehenden Mechanismen der Bedarfsbemessung für die Deckung des Gesamtbedarfs ha­ ben bezüglich der Eigenmittel und der Investitionen unterschiedliche Auswirkungen bei einzel­ nen Anstalten. Bei den Eigenmitteln entstehen erhebliche Umverteilungseffekte zwischen den Anstalten, die in den Grundstrukturen weitgehend konstant sind. Bei den Investitionen zeigen die Vergleichsrechnungen für längere Zeiträume, dass die Beträge für die einzelnen Anstalten stark schwanken. Aus Sicht der Kommission ist es Aufgabe der ARD zu bewerten, ob durch das stark gestiegene Volumen der Eigenmittel unvertretbare Ungleichgewichte entstehen. Not­ wendige Korrekturen sollten ARD­intern durchgeführt werden. Das gilt insbesondere für die Frage, ob bei den kleinen Anstalten die mit der Neuregelung des Finanzausgleichs angestrebte bedarfsgerechte Finanzierung weiterhin gewährleistet ist.
Im Rahmen der Aufgabenzuweisung durch den Rundfunk nanzierungsstaatsvertrag prüft die Kommission den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten und macht Vorschläge für die Höhe des Beitrags sowie die Aufteilung des Beitragsaufkommens auf ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei trifft die Kommission ihre Feststellungen für die ARD insgesamt; mit der Aufteilung des Beitragsaufkommens innerhalb der ARD befasst sich die Kommission nicht. Eine Ausnahme sieht der Rundfunk nanzierungsstaatsvertrag in seinem § 3 Abs. 8 Satz 5 nur für den Bereich des Finanzausgleichs vor.
Gleichzeitig befasst sich die Kommission im Rahmen ihrer Bedarfsprüfung durchaus mit Einzelthemen und Projekten aus dem Bereich der einzelnen Landesrundfunkanstalten. Im Ergebnis erkennt sie dann Mehrbedarfe an oder stellt Minderbedarfe fest, die zu einer ent- sprechenden Veränderung des Rundfunkbeitrags führen. Das daraus resultierende Mehr- oder Minderaufkommen wirkt sich aber nicht unmittelbar bei der jeweiligen Anstalt aus, sondern zunächst nur für die ARD insgesamt. Die einzelne Anstalt ist am Mehr- oder Minderaufkom- men nur entsprechend ihrem Anteil am Beitragsaufkommen beteiligt.
In der langjährigen Praxis wurde davon ausgegangen, dass sich solche Effekte angesichts der Vielzahl von Einzelfällen ausgleichen und insofern keine Anstalt über Gebühr begünstigt
oder benachteiligt wird. Aus Sicht der Kommission ist es aber notwendig, von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob diese Annahme zutrifft oder ob Ungleichgewichte entstehen. Falls dies der Fall sein sollte, wäre es Aufgabe der ARD, solche Ungleichgewichte ggf. durch interne Maß- nahmen zu korrigieren. Vor diesem Hintergrund untersucht die Kommission in diesem Bericht, welche Auswirkungen die bestehenden Mechanismen der Bedarfsbemessung zum einen bei den Eigenmitteln und zum anderen bei den Investitionen für die Deckung des Gesamtbedarfs bei den einzelnen Anstalten haben.
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