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22. Bericht | Kapitel 7 Erträge
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Die ARD meldet für 2021 bis 2024 mit 2.393,2 Mio. € insgesamt um 115,9 Mio. € höhere Sons- tige betriebliche Erträge an als für 2017 bis 2020 (vgl. Tab. 168). Die ARD hat insbesondere die Erträge aus Rückdeckungsversicherungen und Rückdeckungspensionskassen (+268,2 Mio. €) und die Erträge aus Programmverwertungen und Lizenzen (+9,9 Mio. €) erhöht.
Demgegenüber reduziert sie die Erträge aus Sendermitbenutzung um 7,1 Mio. € (u.a. Verkauf von Senderstandorten durch den WDR), die Erträge aus Mieten und Pachten um 11,5 Mio. € (u.a. Auslaufen der Re nanzierung des ARD­Hauptstadtstudios) sowie die Erträge aus der Ver- äußerung von Anlagevermögen um 19,2 Mio. €. Sie rechnet darüber hinaus für 2021 bis 2024 mit um 11,4 Mio. € geringeren Erträgen aus der Au ösung von Sonstigen Rückstellungen.
Des Weiteren entfällt künftig der Ertrag aus der Au ösung des „Sonderposten mit Rücklage­ anteil“ beim MDR (­109,9 Mio. €). Der Sonderposten werde 2020 aufgelöst.
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Tab. 169
Sonstige betriebliche Erträge der ARD 2021 bis 2024 (in Mio. €)
Vergleich ausgewählter Positionen mit den Feststellungen zum 21. Bericht
21. Bericht
22. Bericht
Sonstige Erträge aus Programm­ verwertung und Lizenzen
davon Vorabendprogramm
davon Sonstiges
Erträge aus Sendermitbenutzung Mieten und Pachten
Erträge Abgang Anlagevermögen
2017­2020 Feststellung
395,2
1,7
200,0
165,5
122,1
37,5
2021­2024 Anmeldung
396,8
1,0
185,9
161,8
93,6
31,1
Mehr­ (+) Minder­ (­) Ertrag ggü. Feststellung 2017­2020 im 21. Bericht
1,6
-0,7
-14,1
­3,7
­28,5
­6,4
2021­2024 Feststellung
423,3
1,8
211,6
174,4
97,6
39,8
Die Kommission geht angesichts des Ist-Ergebnisses der Vergangenheit davon aus, dass die ARD für 2021 bis 2024 höhere Erträge als angemeldet erzielen wird. Sie stellt daher um
51,8 Mio. € höhere Erträge fest als von der ARD zum 22. Bericht angemeldet (vgl. Tab. 168). Die Erhöhung betrifft die in Tabelle 169 genannten Positionen. Die Kommission hat bei ihren Feststellungen weitgehend den Median für 2014 bis 2018 zugrunde gelegt. Dabei hat sie die Erläuterungen der ARD berücksichtigt.
Die Kommission begründet die Anpassungen wie folgt:
ƒ Sonstige Erträge aus Programmverwertung – Vorabendprogramm: Erhöhung um 0,8 Mio. € auf der Grundlage des Medians 2014 bis 2018.
ƒ Sonstige Erträge aus Programmverwertung – Sonstiges: Erhöhung um 25,7 Mio. € auf der Grundlage des Medians 2014 bis 2018.
ƒ Erträge aus Sendermitbenutzung: Erhöhung um 12,6 Mio. € auf Basis des Ist­Ergebnisses 2018. Dadurch hat die Kommission den Verkauf von Senderstandorten des WDR in 2016 und den damit verbundenen Ertragsrückgang entsprechend berücksichtigt.
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