Page 206 - KEF 22. Bericht
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Mehr (+) Minder ()
-25,3
-27,8
2,1
13,6
Summe 20172020
469,5
506,9
37,4
Bestandsbedarf | 5. Investitionen Kapitel 5 | 22. Bericht
Tz. 353
Die Kommission wird deshalb einer nochmaligen Überschreitung der Kappungsgrenze nicht zustimmen. Sie erkennt den über der Kappungsgrenze liegenden Betrag von 40,8 Mio. € da- her nicht an.
Die Darstellungen in den Tabellen 116 und 9 (3. Kap. – Budgetabgleich) zeigen, dass Mittel nicht im anerkannten Umfang verwendet wurden.
Die Kommission erwartet, dass die Brandschutzmaßnahmen durch Prioritätensetzung abgesi- chert werden.
Für 2017 bis 2020 unterschreiten die angemeldeten Investitionen die im 21. Bericht aner- kannten Investitionen um insgesamt 37,4 Mio. €, das sind 7,4 %. Auffällig sind die deutlichen Unterschreitungen in den Jahren 2017 und 2018, für die IstZahlen vorliegen. Eine Ursache sind die zeitlichen Verschiebungen bei den Brandschutzmaßnahmen. So hatte das ZDF zum 21. Bericht für 2017 bis 2020 Brandschutzmaßnahmen von 58,1 Mio. € angemeldet. Durch zeitliche Verschiebungen bei der Projektumsetzung fallen für 2017 bis 2020 nur 48,0 Mio. € an. Das ZDF weist darauf hin, dass die Unterschreitung von 10,1 Mio. € nicht mit einer Redu- zierung der Gesamtkosten gleichzusetzen ist. Des Weiteren erfolgte ab 2018 eine Umschich- tung vom Investitionshaushalt in den Geschäftsaufwand in Höhe von 6,2 Mio. € aufgrund der Auslagerung des Endgerätemanagements.
Tab. 116 Investitionen des ZDF 2017 bis 2020 (in Mio. €)
Vergleich der Anmeldung zum 22. Bericht mit der Feststellung des 21. Berichts
Jahr
22. Bericht
angemeldet
21. Bericht
festgestellt
132,1
130,9
125,2
118,7
2017 106,8
2018 103,1
2019 127,3
2020 132,3
5.3 Deutschlandradio
Beim Deutschlandradio erkennt die Kommission für 2020 bis 2024 Investitionen von
87,3 Mio. € an, das sind durchschnittlich 21,8 Mio. € p.a. Der anerkannte Betrag für 2021 bis 2024 liegt um 0,1 Mio. € unter der Anmeldung des Deutschlandradios von 87,4 Mio. € und entspricht dem Betrag der Kappungsgrenze.
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