Page 205 - KEF 22. Bericht
P. 205

22. Bericht | Kapitel 5 5. Investitionen | Bestandsbedarf
Tz. 349
Tz. 350
Tz. 351
Tz. 352
(Tz. 286) und 21. Bericht (Tz. 268) für 2017 bis 2020 anerkannt, dass hierfür Beträge außerhalb der Kappungsgrenze anfallen.
Insgesamt werden die Investitionen für die Brandschutzmaßnahmen an den Gebäuden
des ZDF voraussichtlich 244,2 Mio. € betragen. Das sind 59,3 % mehr als die vom ZDF zum
21. Bericht (Tz. 266) für 2017 bis 2020 angemeldeten 58,1 Mio. € zzgl. der nach 2020 angekün- digten Maßnahmen von 95,2 Mio. €, in Summe also 153,3 Mio. €.
Die für 2021 bis 2024 angemeldeten Investitionen für Brandschutzmaßnahmen belaufen sich auf ein Gesamtvolumen von 64,7 Mio. €. Die Brandschutzmaßnahmen betreffen am Stand- ort Mainz das Sendebetriebsgebäude (36,5 Mio. €), das Hochhaus (19,0 Mio. €), das Kasino­ Gebäude (6,7 Mio. €) und die übrigen Gebäude des Sendezentrums 1 (2,5 Mio. €).
Außer beim Sendebetriebsgebäude sollen die Brandschutzmaßnahmen bis zum Ende der Bei- tragsperiode 2024 abgeschlossen werden.
Die Brandschutzmaßnahmen am Sendebetriebsgebäude betragen für 2021 bis 2024
36,5 Mio. €. Für die ab 2025 beginnende Beitragsperiode werden zur Brandschutzertüchti- gung des Betriebsgebäudes weitere Maßnahmen in Höhe von 131,5 Mio. € erforderlich.
Die Erhöhung ergibt sich im Wesentlichen aufgrund der vom Brandschutzgutachter abge- schlossenen Mangelaufnahme beim Sendebetriebsgebäude und der hierzu vorliegenden Kos- tengrobeinschätzung auf der Grundlage eines vom Brandschutzgutachter erarbeiteten und mit der Feuerwehr und der Bauaufsicht der Stadt Mainz abgestimmten Brandschutzvorkon- zepts. Die Höhe des Mittelbedarfs und der erforderliche Zeitrahmen der brandschutztechni- schen Ertüchtigung des Sendebetriebsgebäudes werden nach Angaben des ZDF auch dadurch geprägt, dass die Maßnahmen während des laufenden Produktionsbetriebs erfolgen.
Investitionsausgaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 25 Mio. € de niert die Kom- mission als Großinvestition. Diese werden über die Abschreibungen und die gegebenenfalls anfallenden Finanzierungskosten  nanzbedarfswirksam.
Entsprechend den Angaben des ZDF können bei den vorgesehenen Maßnahmen zur Brand- schutzertüchtigung des Sendebetriebsgebäudes nur etwa 10 % der baulichen Maßnahmen aktiviert werden, so dass das Projekt nicht als Großinvestition angemeldet wird.
Die Kommission erkennt Investitionen und Instandhaltungsaufwendungen an, soweit diese angemessen und nachhaltig sind. Die Anerkennung von Investitionen und Instandhaltungen oberhalb der Kappungsgrenze widerspricht grundsätzlich der Methodik der Kommission.
Um den Investitionsstau beim Brandschutz zeitnah abzubauen, hat die Kommission für die Jahre 2017 bis 2020 eine einmalige Überschreitung der Kappungsgrenze zugelassen.
Tz. 349
Tz. 350
Tz. 351
Tz. 352
203


































































































   203   204   205   206   207