Page 202 - KEF 22. Bericht
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Mehr (+) Minder (­)
-71,1
-33,9
-119,6
-126,1
Summe 2021­2024
1.551,2
540,5
1.901,9
­350,7
Tz. 342
Die Kommission erkennt von den 148,6 Mio. € Gesamtvolumen aufgrund der zum 21. Bericht (Tz. 256) vorgenommenen Reduzierung von 5,6 Mio. € nur 143,0 Mio. € für die Sanierung des Filmhauses an. Die Kommission kürzt daher den bei den Investitionen angemeldeten Bedarf von 10,5 Mio. € um 5,6 Mio. €.
Der WDR hat in einer Stellungnahme zur Anmeldung zum 22. Bericht ergänzend mitgeteilt, dass die Sanierung des Filmhauses erneut erheblich, und zwar um 78,7 Mio. €, teurer werden wird. Er hat angekündigt, dass er dafür eine Kredit nanzierung von rund 73 Mio. € anstrebt und beab- sichtigt, eine Anpassung des Finanzbedarfs bei der Anmeldung zum 23. Bericht vorzunehmen.
Das vom WDR gewählte Anmeldeverfahren zum Projekt Filmhaus hält die Kommission für regel- widrig. Das Verfahren hat erhebliche Transparenzde zite und ist nicht mit dem IIVF vereinbar. Die Kommission erwartet, dass der WDR, nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Kostensteige- rungen, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erneut prüft und dabei klärt, ob eine alternative Lösung nicht wirtschaftlicher ist. Sie erwartet die Vorlage der Ergebnisse der Prüfung zum
30. Juni 2020. Vor diesem Hintergrund sperrt die Kommission bis zum Abschluss der dann von ihr vorzunehmenden Bedarfsfeststellung die Mittel in Höhe von 69,1 Mio. €. Dies entspricht in Summe den anteilig gebildeten Sonderrücklagen für Bausanierungen und Investitionen.
Zur Beurteilung der nachhaltigen und angemessenen Anmeldung stellt die Kommission die angemeldeten Investitionen und Instandhaltungen der Kappungsgrenze gegenüber. Die von den ARD­Anstalten angemeldeten Investitionsausgaben von 1.551,2 Mio. € liegen für 2021 bis 2024 um 350,7 Mio. € unterhalb der Kappungsgrenze von 1.901,9 Mio. €.
Tab. 112 Investitionsausgaben, Instandhaltungen und Kappungsgrenze bei der ARD (in Mio. €)
Bestandsbedarf | 5. Investitionen Kapitel 5 | 22. Bericht
Jahr Investitionen
2021 390,3
2022 436,8
2023 360,5
2024 363,6
davon Instandhaltung
133,2
135,6
135,8
135,9
Kappungsgrenze
461,4
470,7
480,1
489,7
200
Tz. 343
Die zum 22. Bericht angemeldeten Investitionen für 2017 bis 2020 unterschreiten den zum
21. Bericht anerkannten Betrag um 267,7 Mio. €. Allein in den Jahren 2017 und 2018, für die Ist­Zahlen vorliegen, wurde ein Betrag von insgesamt 257,1 Mio. € nicht verwendet. Ursächlich waren nach Angaben der ARD die nach der Absenkung des Rundfunkbeitrags 2015 von allen ARD-Anstalten eingeleiteten Sparmaßnahmen sowie Einsparungen aus Maßnahmen zur Struk- turreform von 10,1 Mio. €, die zum 21. Bericht noch nicht in den Anmeldungen enthalten waren. Darüber hinaus sei nach Angaben der ARD bewusst bei den Investitionen und Instand- haltungen gespart worden, um stattdessen in den kommenden Jahren in sich verändernde Gebäudestrukturen und Technologien zu investieren und somit auf multimediale Arbeitsab- läufe umstellen zu können.


































































































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