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22. Bericht | Kapitel 5 5. Investitionen | Bestandsbedarf
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ƒ Leasingraten sowie
ƒ Instandhaltungsaufwand.
Sie werden  nanzbedarfswirksam, soweit sie angemessen und nachhaltig erfolgen. Diese Vor- aussetzung ist gemäß der Methodik der Kommission erfüllt, wenn in der Planungsperiode die Kappungsgrenze nicht überschritten wird.
Die Kappungsgrenze in der Planungsperiode ermittelt die Kommission aus einer Beurteilung des Investitionsverhaltens der Rundfunkanstalten in der Vergangenheit. Hierfür werden Inves- titionen, Instandhaltungsaufwand und Abschreibungen in einem Referenzzeitraum von acht Jahren vor dem Basisjahr betrachtet. Für den 22. Bericht stellt 2017 das Basisjahr dar.
Das Verhältnis zwischen Investitionen und Abschreibungen (die Reinvestitionsquote) wird zur Bewertung nachhaltiger Substanzerhaltung als Beurteilungsmaßstab herangezogen. Unter gleichbleibenden Bedingungen müsste das Verhältnis bei rund 100 % liegen. Dazu kommt die Preissteigerung, so dass eine nachhaltige Reinvestitionsquote bei über 100 % läge. Aufgrund technischen Fortschritts können die Wiederbeschaffungskosten jedoch unter den historischen Anschaffungskosten liegen, so dass auch eine Reinvestitionsquote unter 100 % noch die Ge- währ für eine nachhaltige Substanzerhaltung bieten kann. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn die Entwicklung des Instandhaltungsaufwands ohne Auffälligkeiten verläuft.
Den ermittelten Wert für Investitionen und Instandhaltungsaufwand im Referenzzeitraum bis 2017 schreibt die Kommission für die Einzeljahre bis 2024 fort. Die Summe dieser fortge- schriebenen Investitionen und des Instandhaltungsaufwands für 2021 bis 2024 verkörpert die Kappungsgrenze. Für die Fortschreibungsprognose verwendet die Kommission als Fortschrei- bungsrate den BIP­De ator.
Großinvestitionen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 25 Mio. € werden über die Abschreibungen und die gegebenenfalls anfallenden Finanzierungskosten bzw. Leasingraten  nanzbedarfswirksam. Bei Ablauf von Leasing nanzierungen eingeräumte Optionspreise können als  nanzbedarfswirksam geltend gemacht werden, wenn die Option ausgeübt wird. In Einzelfällen können Großinvestitionen, welche die Dauer einer Beitragsperiode überschrei- ten und die nicht den Kriterien für Entwicklungsprojekte entsprechen, auch durch die Veräu- ßerung von Anlagevermögen  nanziert werden.
Für 2021 bis 2024 haben der BR, der NDR, der RBB, der SWR, das ZDF und das Deutschlandra- dio Großinvestitionen angemeldet. Die Großinvestitionen der ARD-Anstalten und des Deutsch- landradios sind periodenübergreifend. Die Kommission stellt die angemeldeten Großinvestiti- onen in den Textziffern 361 ff. gesondert dar.
Die Kommission prüft die Anmeldungen der Anstalten für die Investitionen und Instandhal- tungen (vgl. Tab. 108). Für 2021 bis 2024 melden die Anstalten insgesamt einen Investitionsbe- darf von 2.182,2 Mio. € an.
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