Page 196 - KEF 22. Bericht
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Mehr­ (+) Minder­ (­) Aufwand
2,7
0,8
0,4
0,4
Summe 2017­2020
28,0
23,7
4,3
Bestandsbedarf | 5. Investitionen Kapitel 5 | 22. Bericht
Tz. 324
Tabelle 107 zeigt, dass die Anmeldung von ARTE zum 22. Bericht um 4,3 Mio. € über der Fest- stellung des 21. Berichts liegt.
Tab. 107 Nicht indexierbarer Sachaufwand von ARTE 2017 bis 2020 (in Mio. €) Vergleich der Anmeldung zum 22. Bericht mit der Feststellung des 21. Berichts
Jahr
22. Bericht
angemeldet
21. Bericht
festgestellt
5,9
6,3
5,8
5,7
2017 8,6
2018 7,1
2019 6,2
2020 6,1
Tz. 325
Tz. 326
ARTE begründet diesen Mehrbetrag mit Rückstellungen für zukünftige Risiken, die jedoch über Erträge in gleicher Höhe  nanzbedarfswirksam neutralisiert werden, sowie erstmalig bbp-Prämien für die Altersversorgung. Die Kommission hat den Mehraufwand geprüft und erkennt die Anmeldung an.
ARTE meldet 2021 bis 2024 gegenüber 2017 bis 2020 2,7 Mio. € weniger an. Die Kommission hat die Anmeldung geprüft und erkennt diese in voller Höhe an.
5. Investitionen
Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 Investitionen der Anstalten von insgesamt 2.135,7 Mio. € an. Davon entfallen auf die ARD 1.545,6 Mio. €, auf das ZDF 502,8 Mio. € und auf das Deutschlandradio 87,3 Mio. €. Im Jahresdurchschnitt sind dies bei der ARD 386,4 Mio. €, beim ZDF 125,7 Mio. € und beim Deutschlandradio 21,8 Mio. €.
Die anerkannten Investitionen liegen um 46,5 Mio. € unter den Anmeldungen von insgesamt 2.182,2 Mio. €. Die Kürzung beträgt bei der ARD 5,6 Mio. €, beim ZDF 40,8 Mio. € und beim Deutschlandradio 0,1 Mio. €.
Die Kommission sperrt beim WDR für das Projekt Filmhaus einen Betrag von 69,1 Mio. €.
Für 2021 bis 2024 haben der BR, der NDR, der RBB, der SWR, das ZDF und das Deutschlandra­ dio Großinvestitionen angemeldet. Die Großinvestitionen der ARD und des Deutschlandra­ dios sind periodenübergreifend.
Investitionen sind alle Sachinvestitionen im Bestandsbedarf und umfassen:
ƒ Investitionsausgaben (ohne Großinvestitionen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 25 Mio. € und ohne Barwerte für Leasinginvestitionen),
ƒ Abschreibungen auf Großinvestitionen,
194
Tz. 327


































































































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