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22. Bericht | Kapitel 5 4. Sachaufwand | Bestandsbedarf
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Das ZDF begründet die niedrigere Anmeldung mit geringerem Aufwand für den Beitragsein- zug (­6,0 Mio. €) und Zinsen (­0,2 Mio. €) sowie zusätzlichem Aufwand für den ab 2020  nanz­ wirksamen Beitragstarifvertrag VTV 2015, der für die ab 2015 eingestellten Beschäftigten
(2,5 Mio. €) gilt.
Die Kommission hat die angemeldeten Änderungen 2017 bis 2020 mit folgendem Ergebnis geprüft:
ƒ Die Kommission hat den angemeldeten Zinsaufwand geprüft und festgestellt, dass das nunmehr vorliegende Ist 2018 den der Berechnung zugrunde liegenden Soll-Wert um 0,7 Mio. € unterschreitet. Sie berücksichtigt dies beim Ansatz für 2021 bis 2024.
ƒ Der Mehraufwand für den Beitragstarifvertrag VTV 2015 betrifft die Neuregelung zur Begrenzung der Altersversorgung und wird von der Kommission anerkannt.
Das ZDF meldet 2021 bis 2024 gegenüber 2017 bis 2020 einen Mehraufwand von 18,7 Mio. € an (vgl. Tab. 102). Dessen wesentliche Bestandteile hat die Kommission mit folgendem Ergeb-
nis geprüft:
ƒ Der Mehraufwand für den Beitragstarif VTV2015 (12,8 Mio. €) entspricht den Jahresbeiträgen für den Zeitraum. Die Kommission erkennt den Mehraufwand an.
ƒ Vom Mehraufwand für Zinsen (6,5 Mio. €) betreffen 2,9 Mio. € die Finanzierung des Bürogebäudeneubaus am Standort Mainz. Diese erkennt die Kommission an. Die übrigen Zinsen wurden aufgrund des unter dem Soll-Wert liegenden Ist 2018 angepasst. Die Kommission erkennt daher Zinsen im Zeitraum 2021 bis 2024 in Höhe von 2,8 Mio. € nicht an.
Für 2021 bis 2024 stellt die Kommission für das ZDF einen Betrag von 259,5 Mio. € fest und erkennt 2,8 Mio. € nicht an.
4.2.3 Deutschlandradio
Beim Deutschlandradio erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen nicht indexierbaren Sachaufwand von 139,7 Mio. € an, das sind jährlich 34,9 Mio. €. Der anerkannte Bedarf ent­ spricht der Anmeldung.
Im Vergleich zu 2017 bis 2020 steigt der anerkannte Bedarf um 22,3 Mio. €.
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