Page 191 - KEF 22. Bericht
P. 191

22. Bericht | Kapitel 5 4. Sachaufwand | Bestandsbedarf
Tz. 310
Tz. 311
Tz. 312
Tz. 313
Die ARD begründet den Anstieg mit einem höheren Finanzierungsanteil an ARTE (6,3 Mio. €), gestiegenen Prämienzahlungen in die Rückdeckungsversicherung der betrieblichen Alters- versorgung (5,5 Mio. €) und mit Mehraufwand für den Beitragseinzug (10,5 Mio. €). Gegen­ läu ge Entwicklungen sind vor allem beim Steueraufwand (­7,2 Mio. €) und den Beihilfen (­1,8 Mio. €) zu verzeichnen.
Die Kommission hat den angemeldeten Mehraufwand 2017 bis 2020 mit folgendem Ergebnis geprüft:
ƒ Der in 2017 gezahlte höhere Finanzierungsanteil an ARTE fällt in 2021 bis 2024 nicht mehr an.
ƒ Die Kommission erkennt die höheren Prämienzahlungen an die bbp zur Finanzierung der Altersversorgung an. Diese beruhen auf der Zinsabsenkung für Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2020 von 3,5 % auf 2,75 %. Zum 21. Bericht war lediglich eine Absenkung auf 3,0 % vorgesehen.
ƒ Der höhere Mehraufwand für den Beitragseinzug entspricht dem Mehraufwand für Vollstreckungsersuchen und Rücklastschriften, die nicht im Haushalt des zentralen und dezentralen Beitragsservices abgewickelt werden. Die Kommission erkennt diesen Mehraufwand an.
Die ARD meldet 2021 bis 2024 gegenüber 2017 bis 2020 einen Mehraufwand von 281,7 Mio. € an (vgl. Tab. 100). Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
ƒ für bbp­Beiträge zur Finanzierung der Altersversorgung und für Beihilfen 249,3 Mio. €, ƒ für den Beitragseinzug 28,5 Mio. €,
ƒ für Steuern 2,8 Mio. €,
ƒ für Zinsen 7,4 Mio. €.
Zum Mehraufwand gegenläu g ist der um 6,3 Mio. € verringerte Finanzierungsanteil an ARTE.
Die Kommission hat den angemeldeten Mehraufwand 2021 bis 2024 mit folgendem Ergebnis geprüft:
ƒ Die bbp-Prämien für die Altersversorgung berücksichtigen die stufenweise Zinsabsenkung für Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2023 von 2,75 % auf 2,25 % und werden von der Kommission anerkannt.
ƒ Der Mehraufwand für den Beitragsservice beträgt 28,5 Mio. € und entspricht der Kostenentwicklung beim Beitragsservice von rund 4 % (vgl. Tz. 665).
ƒ Der saldierte Mehraufwand für Steuern von 2,8 Mio. € enthält einen zu hohen Ansatz. Die Kommission kürzt die Anmeldung um 3,3 Mio. €.
ƒ Der Mehraufwand für Zinsen betrifft insbesondere die Großinvestitionen bei RBB und SWR.
Bei der ARD stellt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Betrag von 1.871,6 Mio. € fest. 3,3 Mio. € erkennt die Kommission nicht an.
Tz. 310
Tz. 311
Tz. 312
Tz. 313
189


































































































   189   190   191   192   193