Page 77 - KEF 21. Bericht
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21. Bericht | Kapitel 5 1. Programmaufwand | Bestandsbedarf
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Fernsehanbietern ist die Konkurrenz für ARD und ZDF härter geworden. Die Anstalten müssen deutliche Preissteigerungen akzeptieren, wenn sie zum Zuge kommen wollen. Die Kommissi- on hatte bereits im 19. Bericht mahnend auf die Kostenentwicklung hingewiesen. Sie sah „die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren erreicht und in Teilbereichen überschritten“ (Tz. 578). Zugleich mahnt die Kommission mehr Transparenz an. Dem Beitragszahler sind gerade wegen ihrer Höhe die Kosten für Übertragungsrechte offenzulegen.
Die Kommission wird zum 22. Bericht sowohl die Sportkosten als auch die Kosten für Ersatz- sendungen von bisher mit Sportübertragungen gefüllten Sendezeiten untersuchen. Dabei geht es insbesondere um einen Abgleich der tatsächlich angefallenen Kosten mit jenen aus den Anmeldungen. Die entfallenden Übertragungen von Champions-League-Spielen durch das ZDF spielen wegen der herausragenden Kosten eine besondere Rolle. Die Planungen für Ersatzsendungen sind aber noch nicht abgeschlossen, die Gesamtkosten dafür sind entspre- chend noch unbekannt. Die Kommission fordert ARD und ZDF auf, die frei werdenden Mittel sparsam einzusetzen und in der Anmeldung zum 22. Bericht über die Verwendung zu berich- ten. Eine erste Übersicht zur Kostenentwicklung erwartet die Kommission bereits in 2018.
1.1 ARD
Die Kommission kürzt den angemeldeten Programmaufwand um 1,3 Mio. €. Sie erkennt
für 2017 bis 2020 einen Programmaufwand von 10.600,4 Mio. € an. Das sind jährlich durch- schnittlich 2.650,1 Mio. €. Der aktuell anerkannte Programmbedarf liegt um 21,6 Mio. € über jenem im 20. Bericht. Die ARD hat bei der Anmeldung für 2017 bis 2020 94,7 Mio. € aus dem Programmaufwand in andere Aufwandsbereiche umgeschichtet.
Die Kommission ermittelt für die ARD im Programmaufwand einen Finanzbedarf von 10.600,4 Mio. € (vgl. Tab. 18). Die Kommission berücksichtigt umfangreiche Umschichtungen aus dem Programmaufwand in andere Aufwandsarten sowie den im 20. Bericht teilweise anerkannten zusätzlichen Aufwand für Produzenten und für Urheber.
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