Page 74 - KEF 21. Bericht
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Bestandsbedarf | 1. Programmaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht
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Tz. 58
Bestandsbedarf
1. Programmaufwand
Die Kommission erkennt für 2017 bis 2020 einen Programmaufwand der Anstalten von insgesamt 16.613,7 Mio. € an. Davon entfallen auf die ARD 10.600,4 Mio. €, auf das ZDF 5.250,0 Mio. €, auf das Deutschlandradio 235,4 Mio. € und auf ARTE 528,0 Mio. €. Im Jahres- durchschnitt sind dies bei der ARD 2.650,1 Mio. €, beim ZDF 1.312,5 Mio. €, beim Deutschland- radio 58,9 Mio. € und bei ARTE 132,0 Mio. €. Der aktuell anerkannte Programmaufwand liegt um 39,9 Mio. € unter jenem des 20. Berichts.
Die Kommission kürzt die Anmeldungen der Anstalten von insgesamt 16.617,0 Mio. € um 3,2 Mio. €. Von den Kürzungen entfallen 1,3 Mio. € auf die ARD, 0,7 Mio. € auf Deutschland- radio und 1,2 Mio. € auf ARTE. Die Anmeldung des ZDF wird anerkannt.
Die Kommission erfasst als Programmaufwand insbesondere Kosten für Produktionen, die außerhalb der Anstalten entstehen. Dazu gehören:
ƒ Ankauf fertiger Produktionen von Dritten,
ƒ Erstellung von Koproduktionen und Auftragsproduktionen,
ƒ Erwerb von Sende- und Übertragungsrechten, namentlich Sportrechten, ƒ Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter,
ƒ Vergütungen für Urheberrechts- und Leistungsschutz-Berechtigte.
Kosten von Eigenproduktionen sind nur zum Teil im Programmaufwand enthalten. Sie werden daneben auch aus dem Personalaufwand und dem Sachaufwand  nanziert.
Umschichtungen in andere Aufwandsarten, insbesondere den Personalaufwand, erfolgten bereits 2013 bis 2016 und sind verstärkt für 2017 bis 2020 angemeldet. Die Verlagerung von Mitteln aus dem Programm- in den Personalaufwand schafft mittel- und langfristige Verp ich- tungen, z.B. auch für die Altersversorgung. Gleichzeitig wird die Flexibilität der Anstalten, anlass- und zeitbezogen freie Mitarbeiter zu beschäftigen bzw. Auftragsproduktionen zu ver- geben oder Programm einzukaufen, geringer. Die Kommission hat bereits im 20. Bericht Kritik an dieser Entwicklung geübt (vgl. dort Tzn. 61, 115, 129).
Der 21. Bericht ist ein Zwischenbericht, mit dem die Annahmen des 20. Berichts überprüft werden. Bei der Prüfung des Finanzbedarfs schreibt die Kommission den Programmaufwand ausgehend von einem Basisjahr fort. Für den 21. Bericht ist 2013 das Basisjahr. Neuberechnun- gen der Basis sind für den Zwischenbericht nicht vorgesehen.
Die Fortschreibungsrate setzt sich zusammen aus dem rundfunkspezi schen Teuerungsanteil und dem BIP-De ator. Der rundfunkspezi sche Teuerungsanteil wird von der Kommission ge-



















































































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