Page 64 - KEF 21. Bericht
P. 64

Leistungsbericht Kapitel 4 | 21. Bericht
62
Tz. 48
3.2 Kosten für Telemedien
Die Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das Deutschlandradio und ARTE bieten Telemedien an. Kernbestandteile ihrer Telemedienangebote sind die Webseiten, die Mediatheken, Apps, HbbTV-Plattformen sowie Podcasts und Videotext. Die Angebote stammen inhaltlich aus den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Unterhaltung. Immer mehr Inhalte werden exklusiv für die Online-Angebote erstellt.
Bei den Anstalten fallen auch Webchannels sowie die Untertitelung und Audiodeskription von Fernsehbeiträgen unter die Telemedienkosten. Im Folgenden werden sie gesondert ausgewie- sen. Sendungs-Livestreams sind hingegen nicht Bestandteil der Auswertung. Sie stellen ein lineares und somit zum zeitgleichen Empfang bestimmtes Angebot dar.
Die Multiplattformverfügbarkeit wurde bei ARD und ZDF stark verbessert. Dadurch werden die Zugriffe auf die Telemedien im Berichtszeitraum weiter anwachsen. Weitere technische Fortschritte gab es bei der Barrierefreiheit sowie den Apps. Die Verweildauer der Telemedien- angebote ist gemäß RStV befristet. Zudem dürfen angekaufte Serien und Filme nicht in den Mediatheken angeboten werden.
Das Angebot in der ARD-Mediathek wurde kontinuierlich erweitert. Livestreams von One, ARTE, Phoenix, 3sat, KiKA, ARD-alpha und Deutsche Welle sind bereits integriert. Die Dach- domain ARD.de bündelt nunmehr im elektronischen Portal ARD Online die gemeinschaft- lichen Telemedienangebote der ARD. Durch die Aufteilung der Inhalte in Genres, Channels und Themenrubriken werden die digitalen Angebote zudem leichter auf ndbar. Es besteht die Möglichkeit, persönliche Einstellungen zu nutzen, personalisierte Empfehlungen werden entwickelt.
Die Website und die Mediathek des ZDF wurden 2016 zu einem einheitlichen Angebot unter ZDF.de verschmolzen. Das Online-Angebot hat sich weitgehend zu einem Video-Portal gewan- delt. Navigiert wird nunmehr anhand von Genres. Die Startseite beinhaltet zwölf Rubriken mit etwa 35.000 Videos. Erstmals besteht die Möglichkeit, durch Personalisierung die Mediathek den Interessen des Nutzers anzupassen.
2015 hat der Rundfunkrat des MDR – die federführende Anstalt des Kinderkanal – ein Drei- stufentestverfahren zum Telemedienkonzept von KiKA durchgeführt, um die bisher ge- trennten Telemedienkonzepte von kika.de, kikaninchen.de, KiKA+, und KiKA Text zusam- menzulegen. Dadurch sollen die Ef zienz verbessert und die Kosten reduziert werden. Der MDR-Rundfunkrat hat das Telemedienkonzept KiKA-Telemedien einstimmig genehmigt. Der ZDF-Fernsehrat hat 2017 diesem neuen Telemedienkonzept zugestimmt.
Das im Oktober 2016 gestartete Junge Angebot von ARD und ZDF unter dem Namen funk wird in Kapitel 12.2 „Partner- und Spartenprogramme“ dargestellt. Hierbei handelt es sich gemäß § 11g RStV um ein eigenständiges Angebot, welches nicht unter den Begriff der Tele- medien fällt.
























































































   62   63   64   65   66