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21. Bericht | Kapitel 4 Leistungsbericht
Tz. 40
Tz. 41
Abb. 8
80
70
60
50
40
30
20 10
0
Anzahl der Hörfunkprogramme
65 65
67 67 67 67 67 67 67 67
9
10
10
10
12
12
12
12
12
12
2007 2008 Digitale Hörfunkprogramme
2009 2010
2011 2012
2013 2014
2015
2016
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Anmerkung: ohne Hörfunkprogramme, die gemäß Landesrecht zusätzlich beauftragt wurden (vgl. § 11c Abs. 2 Satz 2 RStV).
Die Kommission betrachtet auch für den Hörfunk die Prioritätensetzung (vgl. Tzn. 41 f.). Aller- dings weichen die De nitionen von jenen im Bereich Fernsehen ab. Für den Hörfunk wird die Gesamtzahl der Sendeminuten den Selbstkosten gegenübergestellt. Analog zur weiter oben beschriebenen Vorgehensweise werden zunächst die Gesamtsendeminuten, dann die Selbst- kosten und schließlich das Verhältnis von Selbstkosten und Sendeminute beschrieben.
Der ARD-Hörfunk (analog) weist hinsichtlich der Anzahl der Sendeminuten eine deutliche Priorität für die Ressorts „Sonstige Musik“ (umfasst Sendezeiten der Rock-, Pop- und Unter- haltungsmusik) und „Information und Service“ auf. Diese haben mit 13,2 bzw. 9,0 Mio. die meisten Sendeminuten (s. Abb. 9). Für die Selbstkosten zeigt sich eine andere Rangfolge. Hier hat das Ressort „Information und Service“ den mit großem Abstand höchsten Anteil. Weit dahinter folgen „Kultur und Bildung“, „Sonstige Musik“, „Unterhaltung“ und „E-Musik“.
Die Kosten pro Sendeminute sind am höchsten im Ressort „Kultur und Bildung“, gefolgt von „Information und Service“, „Unterhaltung“, „E-Musik“ und „Sonstige Musik“.
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