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Glossar
21. Bericht
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Fertiges und unfertiges Programmvermögen:
Das Programmvermögen besteht aus fertigen und unfertigen Produktionen. Bis zum Bilanz- stichtag nur zum Teil fertiggestellte Produktionen, z.B. Fernseh lme oder Hörspiele, werden als unfertige Produktionen im Programmvermögen erfasst. Die Produktionen werden zu Anschaf- fungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Darin sind sowohl die direkt zurechenbaren Kosten als auch die anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten enthalten.
Finanzausgleichsmasse:
Betrag, der von den ARD-Landesrundfunkanstalten für den Finanzausgleich zugunsten von RB und SR aufgebracht wird und sich nach einem Prozentsatz (1,0 % bis Ende 2016, ab 2017 1,6 %) des ARD-Nettobeitragsaufkommens bemisst.
Finanzbedarf:
Dieser ergibt sich aus der Differenz von zukünftigen Einnahmen und Ausgaben der Rundfunk- anstalten und wird von der Kommission ermittelt.
Forderungsausfallquote:
Anteil aller Wertberichtigungen eines Jahres an den Erträgen aus Rundfunkbeiträgen, bei denen nicht zu erwarten ist, dass sie in voller Höhe beglichen werden.
Freie Mitarbeiter:
Sowohl Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis als auch Personen ohne arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags für ein Unternehmen in der Regel persönlich tätig sind, ohne in das Unternehmen eingegliedert zu sein.
funk:
Online-Angebot von ARD und ZDF, das seit dem 1. Oktober 2016 angeboten wird. Die Feder- führung liegt beim SWR.
Gagisten:
Mitarbeiter, die auf Basis von Tages- oder Wochengagen für den BR arbeiten, insbesondere in den Bereichen Gra k, Kamera, Schnitt und Ton.
Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA):
GSEA sind nicht rechtsfähige Einheiten bei einer federführenden Rundfunkanstalt oder recht- lich selbstständige Beteiligungen (GmbH und Stiftungen), die durch die zentrale Wahrneh- mung gemeinsamer Aufgaben zu Rationalisierungseffekten beitragen sollen, z.B. ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Institut für Rundfunktechnik GmbH. An mehreren GSEA sind neben allen ARD-Anstalten auch das ZDF und das Deutschlandradio beteiligt, z.B. zentraler Beitrags- service. Die Finanzierung einer GSEA erfolgt überwiegend nach einem allgemein zwischen den Anstalten vereinbarten Schlüssel (z.B. mittels Beitragsschlüssel).