Page 312 - KEF 21. Bericht
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chende Dienstleistungen zur Verfügung. Der Bereich „Rights & Distribution“ bündelt den Rechtestock und -vertrieb. Darüber hinaus bündeln zwei Segmente Aktivitäten im Umfeld „Finanzbeteiligungen“ und „Immobilien“.
Die Bavaria Film GmbH erzielte 2016 Umsatzerlöse von 16,5 Mio. € im Wesentlichen im Bereich „Bavaria Filmstadt“ (Abteilungen „Standort Services“ 10,2 Mio. € und „Filmtour“ 4,6 Mio. €). Weiter wurden mit den Dienstleistungen für ihre Tochtergesellschaften zum 31. Januar 2016 rund 9 Mio. € Erträge aus der Erbringung von Leistungen an Beteiligungsunternehmen erwirt- schaftet.
Die Gesellschafter der Bavaria Film GmbH erhielten seit 2012 mit Ausnahme von 2016
(2,2 Mio. €) Ausschüttungen von 4,5 Mio. € p.a. Damit entspricht die Gewinnausschüttung einer Rendite von 15 % (7 %) bezogen auf das gezeichnete Kapital.
Das Bundeskartellamt hatte 2015 (vgl. auch Tz. 558) u.a. gegen die Bavaria Studios & Produc- tion Services GmbH Verfahren wegen des Verdachts kartellrechtswidriger Preis- und Angebots- absprachen bei Auftragsvergaben durch Fernsehsender und Produktions rmen eingeleitet. Die Verfahren wurden 2016 im Rahmen sog. Settlements (einvernehmlicher Verfahrensab- schlüsse) mit Bußgeldbescheiden, die bestandskräftig sind, beendet.
Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts gab es zwischen den verantwortlichen Vertretern der beteiligten Unternehmen regelmäßige Kontakte, um den bestehenden Preis- wettbewerb beim Betrieb von Studios für TV- und Filmproduktionen einzudämmen und die Erlössituation der beteiligten Unternehmen zu verbessern. Es wurden Informationen über Preise, Angebotsinhalte, Besonderheiten des Angebotsverfahrens und andere wettbewerb- lich sensible Informationen ausgetauscht. Einer der wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte des Informationsaustauschs waren insbesondere sämtliche Facetten der Berechnung und Höhe sog. Nebenkosten, d.h. der gesamte Block der verbrauchsabhängigen Kosten für Strom, Gas- oder Ölheizung und Wasser. Diese Kosten haben im Rahmen einer Angebotskalkulation erhebliche Bedeutung. Weitere Gegenstände des Informationsaustauschs waren Personal- kostensätze, Personalkostenzuschläge sowie die wichtigsten weiteren Angebotsparameter der jeweiligen Geschäftsbedingungen. Konkrete Preis- oder Kundenabsprachen hinsichtlich künftiger Projekte wurden entgegen einem im Raum stehenden Anfangsverdacht nach den Feststellungen des Bundeskartellamts jedoch nicht getroffen.
In mindestens zwei Fällen tauschten sich die Tatbeteiligten auch über die grundsätzliche Betei- ligung oder Nicht-Beteiligung an laufenden oder künftig anstehenden Ausschreibungen und Auftragsvergaben von Sendern und Produktionsgesellschaften aus.
Von den insgesamt 3,1 Mio. € festgesetzten Bußgeldern ent elen 1,48 Mio. € auf die Bavaria Studios & Production Services GmbH.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof prüfte die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bavaria Film GmbH der Jahre 2007 bis 2011. Neben Prüfungsergebnissen zur Anzahl der Mit-
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Kostentransparenz Kapitel 12 | 21. Bericht
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