Page 304 - KEF 21. Bericht
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Tz. 547
Kostentransparenz Kapitel 12 | 21. Bericht
Tz. 545
Die Rundfunkanstalten verfolgen unterschiedliche Beteiligungsstrategien; die Anzahl von Beteiligungen – Minderheits-, Mehrheits- und Alleinbeteiligungen – differiert daher stark.
BR, MDR, NDR und WDR begründeten 2015 im Rahmen der Erstellung des 20. Berichts ihre Beteiligungen mit Synergie- und Einspareffekten bei ihrer Aufgabenerfüllung. Außerdem seien durch die Beteiligungen Kapazitäten aufgebaut worden, die durch die Anstalten selbst nicht aufgebaut oder vorgehalten werden mussten. Weiter ermögliche eine Beteiligung einen freien und unabhängigen Zugang zum Markt der Film- und Fernsehproduktion, unterstütze die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten, lasse Zugriff auf Know-how zu und ermögliche marktgerechte Produktionspreise.
Die Anzahl von Beteiligungsunternehmen wird auch durch die Anzahl der indirekten Be- teiligungen bestimmt. Von den insgesamt 192 Beteiligungsgesellschaften sind 23 direkte Mehrheitsbeteiligungen (mindestens 50 %) der Rundfunkanstalten (Ebene I). Zwölf direkte 100%-Beteiligungen der Rundfunkanstalten (Ebene I) halten wiederum 38 Mehrheitsanteile (mindestens 50 %) an Gesellschaften (Ebene II).
Bei kommerziellen Tätigkeiten von nicht nur geringer Marktrelevanz sind die Anstalten ver- p ichtet, diese Tätigkeiten durch rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften zu erbringen (vgl. § 16a Abs. 1 RStV).
Nach Auffassung der Kommission sind die gegebenen Begründungen abstrakt nachvollzieh- bar. Gleichwohl ist die im Wesentlichen unverändert hohe Anzahl und die z.T. tiefe Ver- schachtelung der Beteiligungen aus Sicht der Kommission schon unter dem Gesichtspunkt der Transparenz nicht unproblematisch und sollte auch stärker hinsichtlich der Notwendigkeit einer Beibehaltung von Beteiligungen hinterfragt und kritisch begleitet werden. Insbesondere die Aufsichtsgremien der Anstalten und Gesellschaften haben mit ihren Entscheidungen über das Eingehen von Unternehmensbeteiligungen einen entscheidenden Ein uss auf den Grad an Transparenz.
1.2.2 Sämtliche Beteiligungen der Rundfunkanstalten (Stufe 1)
Zum 31. Dezember 2015 existieren insgesamt 136 Gesellschaften, an denen die ARD-Anstalten in unterschiedlichem Umfang beteiligt sind. Das ZDF ist an 16 und Deutschlandradio an drei Gesellschaften beteiligt. Die ARD-Anstalten, Deutschlandradio und das ZDF halten gemein- sam Anteile an 37 Beteiligungen1. Der Bestand an Beteiligungen sank um zehn Gesellschaften (rund 5 %) auf 192 gegenüber 202 zum 31. Dezember 2013.
Der Rückgang des Bestands ist im Wesentlichen auf Bereinigungen der Beteiligungsportfolios von Bavaria Film GmbH und Telepool GmbH zurückzuführen. Letztere ist dem BR zugeordnet.
Tz. 546
1 Einschließlich indirekte Beteiligungen unter 10 %.
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