Page 288 - KEF 21. Bericht
P. 288

Finanzausgleich Kapitel 10 | 21. Bericht
286
Tz. 517
mehrerträgen aufgebracht werden (s. 20. Bericht, Tz. 533). Dies erfolgte durch alle ARD-An- stalten nach einem zwischen ihnen vereinbarten Umlageschlüssel.
RB hat 2013 und 2014 zudem eine rückzahlbare Liquiditätshilfe von insgesamt 8,675 Mio. € erhalten.
2.4 Unterstützung im Rahmen des sog. Leistungs- und Gegenleistungsaustauschs (LUGA)
Zu den Finanzhilfen kommt die fortdauernde Unterstützung durch Sach- und Dienstleistungen im Rahmen des LUGA (vgl. 20. Bericht, Tzn. 530, 532) hinzu. Mit der für 2015 und 2016 wirk- samen Umwandlung in Höhe von 12,397 Mio. € p.a. in Geldleistungen hat sich das Jahresvo- lumen der Sach- und Dienstleistungen, das sich bis 2014 auf 16,305 Mio. € belief, ab 2015 auf 3,908 Mio. € reduziert. Von diesem verbleibenden LUGA von jährlich 3,908 Mio. € ent elen jährlich 2,588 Mio. € auf RB und 1,320 Mio. € auf den SR (vgl. 19. Bericht, Tz. 453). Die Hilfen wurden durch NDR, SWR und WDR aufgebracht (vgl. 19. Bericht, Tab. 159).
3. Finanzausgleich ab 2017
Ab 2017 setzt sich die Unterstützung für RB und SR aus dem novellierten Finanzausgleich (vgl. Tz. 519) und aus fortgeführten Kooperationen im Rahmen des Leistungs- und Gegenleis- tungsaustauschs (LUGA; vgl. Tz. 520) zusammen. Sie mindert sich um die Eigenanteile, welche RB und SR bei der Rückführung der 2013 bis 2016 gewährten rückzahlbaren Finanzhilfen zu erbringen haben (vgl. Tz. 521 f.).
3.1 Finanzausgleich nach § 14 RFinStV n.F.
Mit Inkrafttreten des neuen § 14 RFinStV wird seit dem 1. Januar 2017 der Finanzausgleich grundsätzlich nur noch auf Basis der im 16. RÄStV auf 1,6 % erhöhten Finanzausgleichsmas- se durchgeführt. Im 19. Bericht hatte die Kommission die Anhebung der staatsvertraglichen Finanzausgleichsmasse vorgeschlagen.
Der Verteilungsschlüssel der Finanzausgleichsmasse zwischen RB und SR wurde dabei geän- dert. Ab 2017 erhält RB aus der Finanzausgleichsmasse 49,080 %, dem SR stehen 50,920 % zu. Mit Intendantenbeschluss vom 12. September 2016 wurde der Aufbringungsschlüssel ebenfalls neu geregelt (s. Tab. 208).
Für 2017 bis 2020 haben die Anstalten die in Tabelle 208 dargestellten Beträge der Finanzaus- gleichsmasse für RB und SR angemeldet. Die Finanzausgleichsmasse reduziert sich aufgrund des Rückgangs des ARD-Nettobeitragsaufkommens im Vergleich zur Feststellung im 20. Be- richt um 5,587 Mio. € (-1,5 %).
Tz. 518
Tz. 519




















































































   286   287   288   289   290