Page 266 - KEF 21. Bericht
P. 266

Wirtschaftlichkeitsbericht Kapitel 9 | 21. Bericht
264
Tz. 460
Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Zur Analyse der Wirtschaftlichkeit vergleicht die Kommission die Anmeldungen der Anstal- ten mit einer indexgestützten Fortschreibung. Danach liegen die Anmeldungen von ARD und ZDF jeweils unter und die Anmeldung von Deutschlandradio über den fortgeschriebe- nen Werten.
Die im 20. Bericht festgestellten Wirtschaftlichkeitsabschläge von 19,3 Mio. € für die ARD sowie von 1,8 Mio. € für das ZDF vom damals anerkannten Gesamtaufwand werden bei- behalten.
Die Kommission nimmt im 21. Bericht keine zusätzlichen Wirtschaftlichkeitsabschläge vor. Sie erwartet jedoch, dass die Anstalten ihre Anstrengungen verstärken, ihre Leistungserstel- lung wirtschaftlich und sparsam zu führen. Das gilt insbesondere für die Ausschöpfung der Wirtschaftlichkeitspotenziale in Zusammenhang mit der Digitalisierung von Prozessen der Anstalten.
Die Anstalten haben die Vorschläge der Kommission aus dem 20. Bericht zur IT-Landschaft der Rundfunkanstalten in weiten Teilen aufgegriffen. Sie haben Maßnahmen zur Hebung von Wirtschaftlichkeitspotenzialen entwickelt sowie erste Schritte zu ihrer Umsetzung eingeleitet. Der Erfolg der Projekte hängt bei der ARD wesentlich von dem erreichba-
ren Umfang der Kooperation der Rundfunkanstalten ab. Hieraus resultieren erhebliche Umsetzungsrisiken.
Die Kommission hebt mit dem 21. Bericht die Sperre für die ARD (32,82 Mio. €), das ZDF
(5,92 Mio. €) und für das Deutschlandradio (1,26 Mio. €) auf. Allerdings erwartet sie, dass bereits zum 22. Bericht erkennbar wird, dass sich der Umfang von Kooperationen der Landes- rundfunkanstalten im vorgesehenen Umfang positiv entwickelt. Ferner erwartet die Kommis- sion, dass sich die ARD zeitnah und mit hoher Priorität mit der Konsolidierung bzw. Auslage- rung von Rechenzentrumsleistungen befasst.
1. Ermittlung des Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Der 21. Bericht stellt in der Systematik der Kommission einen Zwischenbericht dar.
Zum quantitativen Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (QNWS) der Rundfunk- anstalten werden weiterhin die Anmeldungen der Rundfunkanstalten für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 den durch Fortschreibung ermittelten Aufwendungen gegenübergestellt. Die Kommission geht grundsätzlich davon aus, dass die Finanzplanungen der Rundfunkanstalten nur dann wirtschaftlich und sparsam sind, wenn sie unter den entsprechenden fortgeschrie- benen Werten liegen. Die Kommission legt hierfür die in den jeweiligen Aufwandsbereichen





















































































   264   265   266   267   268