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21. Bericht | Kapitel 7
Erträge
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Die Beteiligungserträge setzen sich zusammen aus
ƒ Erträgen aus unmittelbaren Beteiligungen der Rundfunkanstalten (ohne Werbegesellschaften),
ƒ Erträgen der Werbegesellschaften aus Beteiligungen (mittelbare Beteiligungen der Rundfunkanstalten) sowie
ƒ Ergebnissen der Anderen Geschäftsfelder der Werbegesellschaften.
Seit dem 16. Bericht legt die Kommission bei der Ermittlung der Höhe der Beteiligungserträge eine angemessene Rendite für die Erträge aus dem Beteiligungsengagement der Anstalten als untere Grenze (Mindestrendite) fest. Die Mindestrendite für die unmittelbaren Beteiligungen der Rundfunkanstalten und die Beteiligungen der Werbegesellschaften beträgt 5 % nach Steuern. Ausgangsbasis für die Renditeberechnung sind die Anschaffungskosten oder der Buchwert der Beteiligung und nicht das Gesellschaftskapital.
Seit dem 18. Bericht werden auch die Ergebnisse der Anderen Geschäftsfelder der Werbege- sellschaften den Beteiligungserträgen zugerechnet. Hierfür gilt die Mindestrendite nicht. Die erzielten Ergebnisse werden methodisch wie Sonstige betriebliche Erträge behandelt und als Nettogröße nach Abzug der korrespondierenden Aufwandspositionen ermittelt.
Bereits zum 20. Bericht hatte die Kommission festgestellt, dass eine Reihe von Beteiligungen de zitär arbeitet und das Ist-Ergebnis der Beteiligungen z.B. durch Ergebnisabführungsverträ- ge, Garantiedividenden, Bildung von Rücklagen und Vorabüberweisungen beein usst wird. Die Kommission hatte daher zum 20. Bericht eine Einzelbetrachtung des Teilkonzerns Studio Hamburg begonnen und hierbei auch die NDR Media GmbH einbezogen (vgl. 20. Bericht, Tzn. 575 ff.). Sie hat ihre Einzelbetrachtung zum 21. Bericht auf den Bavaria-Konzern ausgeweitet (vgl. Tzn. 560 ff.).
Für den 21. Bericht gilt weiterhin die festgelegte Mindestrendite. Berücksichtigen die Anstal- ten bei der Anmeldung für die Prognose eine niedrigere Rendite als die Mindestrendite, so schätzt die Kommission zu. Höhere von den Rundfunkanstalten erwartete Renditen legt die Kommission ihrer Feststellung hingegen zugrunde (vgl. 16. Bericht, Tzn. 366 ff.).
Die Anstalten melden zum 21. Bericht für 2017 bis 2020 Erträge aus Beteiligungen von 63,5 Mio. € an (vgl. Tab. 181). Gegenüber den Ist-Ergebnissen für 2013 bis 2016 ist das ein Rückgang von 3,9 %.
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