Page 244 - KEF 21. Bericht
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Mehr- (+) Minder- (-) Ertrag
0,41
0,35
0,22
0,15
Summe 2017-2020
42,99
41,86
1,13
Erträge
Kapitel 7 | 21. Bericht
Tab. 180
Jahr
Sonstige betriebliche Erträge des Deutschlandradios 2017 bis 2020 (in Mio. €) Vergleich der Anmeldungen zum 21. Bericht mit den Feststellungen des 20. Berichts
21. Bericht
angemeldet
20. Bericht
festgestellt
10,22
10,36
10,59
10,69
2017 10,63
2018 10,72
2019 10,81
2020 10,84
Tz. 414
Tz. 415
Das Deutschlandradio erhöht gegenüber dem 20. Bericht die Erträge aus Säumniszuschlägen und Mahnungen in Zusammenhang mit dem Beitragseinzug (Andere Erträge) um 1,7 Mio. €. Im Gegensatz dazu reduziert es die Erträge aus Sonstigen Programmverwertungen, aus Ko- produktionen und - nanzierungen, aus Mieten und Pachten und aus Erträgen aus Altersver- sorgung.
Die Kommission teilt die Einschätzung des Deutschlandradios zur Höhe der Erträge zum Teil nicht. Sie hat die Erträge aus Programmverwertungen sowie Buchgewinne aus Anlagenab- gängen für 2017 bis 2020 jeweils um 0,06 Mio. € erhöht. Die Kommission hat sich dabei am Durchschnitt der Ist-Werte der fünf letzten Geschäftsjahre orientiert.
3.4 Beteiligungserträge
Die Kommission stellt für 2017 bis 2020 Erträge der Anstalten aus Beteiligungen von insgesamt 71,6 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 36,4 Mio. €, auf das ZDF 34,8 Mio. € und auf das Deutschlandradio 0,4 Mio. €. Im Jahresdurchschnitt sind dies bei der ARD
9,1 Mio. €, beim ZDF 8,7 Mio. € und beim Deutschlandradio 0,1 Mio. €.
Die festgestellten Erträge aus Beteiligungen
ƒ liegen um 8,1 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten zum 21. Bericht von insgesamt 63,5 Mio. €. Von dieser Erhöhung entfallen auf die ARD 8,0 Mio. € und auf das Deutschlandradio 0,1 Mio. €. Beim ZDF stellt die Kommission die Beteiligungserträge in der von der Anstalt angemeldeten Höhe fest.
ƒ entsprechen der Feststellung im 20. Bericht.
Die Anzahl und Aufgabenstellung der Beteiligungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstal- ten hat sich seit 2009 durch die im Rundfunkstaatsvertrag vorgeschriebene Ausgliederung kommerzieller Tätigkeiten in selbstständige Tochtergesellschaften erheblich geändert. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind einzeln, gemeinsam oder auch mit Dritten an 192 Unternehmen des privaten Rechts beteiligt. Hierzu zählen auch Stiftungen und die Ge- meinschaftseinrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts.
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Tz. 416




























































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