Page 460 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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 Glossar 23. Bericht  458 Werbeerträge: Differenz zwischen den Nettowerbeumsätzen und dem damit zusammenhängenden – vor allem in den Werbegesellschaften – anfallenden Aufwand (z.B. für das Vorabendprogramm der ARD). Werberahmenprogramm: Fernsehprogramm, welches im Umfeld von Werbung ausgestrahlt wird. Werbung: Jede Äußerung, die im Rundfunk „entweder gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung gesendet wird mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbrin- gung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen \\\[...\\\] zu fördern“, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 MStV. Wesentliche Beteiligung: Mehrheitsbeteiligung, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Umsatz von mindestens 10 Mio. € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von mindestens 10 Mio. € ausweist. Wesentliche GSEA: GSEA mit einer Mitarbeiterzahl ab 50. ZDF-Pensionskasse: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit für die Arbeitnehmer des ZDF mit Sitz in Mainz. Zentraler Beitragsservice: Gemeinschaftseinrichtung (GSEA) von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhebung des Rundfunkbeitrags mit Sitz in Köln-Bocklemünd. 


































































































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