Page 443 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 443

 23. Bericht Glossar  ARD-Play-Out-Center: Gemeinschaftseinrichtung (GSEA) der Landesrundfunkanstalten zur Koordinierung der digita- len Fernsehausstrahlung (DVB) sowie redaktionellen Betreuung, produktionstechnischen Er- stellung und sendetechnischen Abwicklung ihres gemeinsamen digitalen Programmbouquets ARD-Digital. Darüber hinaus werden im Play-Out-Center (POC) programmbegleitende Ange- bote wie etwa programm.ARD.de und der interaktive Programmführer ARD EPG (Electronic Programme Guide) erstellt. ARD-Sternpunkt: Zentrale technische Schalteinrichtung im angemieteten Dauerleitungsnetz der ARD und Über- gang in das internationale Dauerleitungsnetz der Union der Europäischen Rundfunkorganisa- tionen (UER bzw. EBU). ARGE Rundfunk-Betriebstechnik (ARGE RBT): Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten zur Durchführung von betriebstechnischen Aufgaben auf dem Gebiet der Fernseh-, Hörfunk- und Sendertechnik. Als Kompetenz- und Know-how-Zentrum unterstützt die ARGE RBT ihre Mitglieder bei der Vorbereitung, Ein- führung und Inbetriebnahme neuer technischer Geräte, Einrichtungen und Anlagen. An der ARGE RBT sind mit Ausnahme des NDR alle Landesrundfunkanstalten, das ZDF und seit 2016 auch das Deutschlandradio beteiligt. Audiodeskription: Gesprochene Bild- bzw. Sendungsbeschreibungen für Menschen mit Sehbehinderung. bbp (Baden-Badener Pensionskasse): Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Baden-Baden. Mitglieder sind u.a. die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio. Die bbp ist der Rückdeckungsversicherer ihrer Mitglieder nach dem Versorgungstarifvertrag neu (VTV), dem Beitragstarifvertrag Alters- versorgung (BTVA) und dem Versorgungstarifvertrag 2015 (VTV2015); s. auch Pensionskasse Rundfunk (PKR) und ZDF-Pensionskasse. Befreiungsquote: Anteil der befreiten und teilbefreiten Wohnungen an den angemeldeten Wohnungen, z.B. bei Empfängern von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung. Beihilferückstellung: Die Anstalten gewähren aktiven und ehemaligen Beschäftigten unter bestimmten Vorausset- zungen Beihilfen im Krankheitsfall. Für die Verpflichtungen aus zukünftigen Beihilfezahlun- gen müssen Rückstellungen gebildet werden. Derartige Beihilfeansprüche bestehen nur noch für Beschäftigte aus den alten Tarifverträgen. 441 


































































































   441   442   443   444   445