Page 416 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 416

Tz. 786 6.8 Stellungnahme der Anstalten Die ARD weist darauf hin, dass das rechnerische Einsparpotenzial nur langfristig zu realisieren sei. Hinter dem Einsparpotenzial stünden zu rund 50 % Personalkosten. Diese ließen sich nur langfristig reduzieren. Ferner merkt die ARD an, dass die Trennung zwischen Fernseh-, Hörfunk- und Onlineproduk- tionen zukünftig immer schwieriger werde, da zunehmend multimedial produziert werde. Nach Auffassung des ZDF führt selbst der neue Leitfaden zur Erhebung der Kosten und Leis- tungen der Produktionsbetriebe nur zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit der Produk- tionsbetriebe von ARD und ZDF. Dies liege an den verschiedenen Produktionsverhältnissen. Die ARD-Anstalten produzierten vor allem vermehrt Erstsendungen für ihre Dritten Programme und zwar relativ kostengünstig. Der Anteil der Dritten Programme an den Gesamtkosten der Produktionsbetriebe der ARD steige, jener für Das Erste falle. Das ZDF hingegen produ- ziere überwiegend für sein Hauptprogramm. Auch würden durch Kostenschlüsselungen der ARD-Anstalten Unschärfen entstehen. 7. Vergleich einzelner Vorabendserien Beim Vergleich jeweils einer Krimiserie der Vorabendprogramme von ARD und ZDF zeigen sich bei den durchschnittlichen Kosten je produzierter Sendeminute nur geringfügige Unter- schiede. Bei der ARD betragen diese 2020 11,3 T€, während diese beim ZDF bei 11,1 T€ liegen. Gleiches zeigt sich bei den durchschnittlich an einem Drehtag produzierten Sendeminuten. Die ARD produziert pro Drehtag 6,0 Sendeminuten im Vergleich zu 6,4 Sendeminuten beim ZDF. Beim Vergleich jeweils einer Krankenhausserie der Vorabendprogramme von ARD und ZDF zeigt sich bei den durchschnittlichen Kosten je produzierter Sendeminute ein größerer Unterschied. Diese übersteigen beim ZDF mit 10,6 T€ die der ARD von 7,3 T€ um 45 %. Auch die an einem Drehtag durchschnittlich produzierten Sendeminuten sind beim ZDF um 32 % niedriger. 7.1 Zielsetzung und Grundlagen der Erhebung Die Kommission vergleicht die Kosten und Leistungen der Rundfunkanstalten bei einzelnen Vorabendproduktionen von ARD und ZDF. Sie setzt damit den Vergleich einzelner Produktionen aus dem 21. Bericht fort. Bei den durch die Kommission untersuchten Vorabendproduktionen handelt es sich um Auf- tragsproduktionen. Kostentransparenz Kapitel 12 | 23. Bericht    Tz. 787 Tz. 788  414 


































































































   414   415   416   417   418