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23. Bericht | Kapitel 12 Kostentransparenz   Tz. 718 Tz. 719 Tz. 720 Tz. 721 2.4 Beitragsservice und Beitragseinzug Der Aufwand für den zentralen und dezentralen Beitragsservice wird 2021 bis 2024 mit 799,2 Mio. € angemeldet. Gegenüber 2017 bis 2020 ist das eine Erhöhung um 45,9 Mio. €. Der Personalbestand wird bis 2024 gegenüber 2020 um 15,2 Vollzeitäquivalente (VZÄ) reduziert. Die Anmeldung ist um 4,4 Mio. € niedriger als zum 22. Bericht. Der Personalbestand ist gegenüber dem 22. Bericht um 11,0 VZÄ höher. Beim zentralen Beitragsservice liegt der Aufwand 2021 bis 2024 um 50,6 Mio. € über dem Aufwand 2017 bis 2020. Der Personalbestand 2024 wird mit 969,0 VZÄ gegenüber 977 VZÄ in 2020 angegeben. Der Aufwand beim dezentralen Beitragsservice liegt 2021 bis 2024 um 4,7 Mio. € unter dem Aufwand 2017 bis 2020. Der Personalbestand 2024 wird mit 148,6 VZÄ gegenüber 155,8 VZÄ in 2020 angegeben. Die Einführung des Beitragsmodells hat die Aufgaben des Gebühren- bzw. Beitragseinzugs erheblich verändert. Die Erhebungsinstrumente Meldedatenabgleich (auf der Grundlage eines Bestandsdatenabgleichs mit den Meldebehörden werden Direktanmeldungen durchgeführt) und anlassbezogener Meldedatenabgleich (durch Mitteilung von Bewegungsdaten werden An- und Abmeldungen angestoßen) benötigen keine Beauftragten mehr im Außendienst. Der Beitragseinzug besteht aus der zentralen Gemeinschaftseinrichtung in Köln-Bocklemünd „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (im Folgenden: zentraler Beitragsservice bzw. ZBS) und den dezentralen Abteilungen „Beitragsservice“ (im Folgenden: dezentraler Beitrags- service bzw. DBS) der Landesrundfunkanstalten. Im 23. Bericht werden die Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen nicht mehr mit aufgeführt. 2.4.1 Zentraler und dezentraler Beitragsservice Der Aufwand des zentralen Beitragsservice ist Bestandteil der jeweiligen Anmeldung und wird an alle Rundfunkanstalten einschließlich ARTE und die Landesmedienanstalten weiterberechnet. Der dezentrale Beitragsservice bearbeitet v.a. einzelfallbezogene Sachverhalte mit hohem individuellen Befassungsaufwand abseits des Massenverfahrens im zentralen Beitragsservice (s. auch 22. Bericht, Tz. 664). Für 2021 bis 2024 melden der zentrale Beitragsservice und die ARD für den dezentralen Bei- tragsservice einen Aufwand von 799,2 Mio. € an (vgl. Tab. 248). Dieser besteht ca. jeweils zur Hälfte aus Personalaufwand und Sachaufwand. Das sind 45,9 Mio. € mehr als 2017 bis 2020. Als Personalbestand für den zentralen und dezentralen Beitragsservice melden der zentrale Beitragsservice und die ARD für 2024 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten von 1.117,6 VZÄ an (vgl. Tab. 248). Das sind 15,2 VZÄ weniger als 2020. Tz. 718 Tz. 719 Tz. 720 Tz. 721    369 


































































































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