Page 347 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 11 Finanzbedarfserstellung   Tz. 672 Tz. 673 Tz. 674 Tab. 239 in % in % p.a. Finanzbedarfswirksamer Gesamtaufwand des Deutschlandradios (in Mio. €) Vergleich der Feststellung des 23. Berichts für 2021 bis 2024 mit dem Ist 2017 bis 2020 Anmeldung/Ist Feststellung 2017-2020 2021-2024 3. Stellungnahme der Kommission Die Überprüfung von Aufwendungen und Erträgen der Rundfunkanstalten bestätigt im Wesentlichen die Feststellungen des 22. Berichts. Eine abschließende Gesamtrechnung ist angesichts weiter bestehender Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung jedoch nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere die Preisentwicklung und die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf sonstige liquiditätswirksame Faktoren (z.B. durch Verschieben oder Nachholen von Programm). Trotz aller Unsicherheiten ist die Kommission nach einer Abwägung aller Risiken und Chancen der Auffassung, dass die Rundfunkanstalten mit der Beitragsanpassung auf monatlich 18,36 € infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 für die Beitragsperio- de 2021 bis 2024 bedarfsgerecht finanziert sind. Eine erneute Bestandsaufnahme wird die Kommission zum 24. Bericht auf der Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse vornehmen. Dabei wird entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch zu prüfen sein, ob aufgrund der verzögerten Beitragsanpas- sung Kompensationsansprüche der Rundfunkanstalten bestehen. Grundlage der Prüfung sind im geltenden Verfahren die Bedarfsanmeldungen der Anstalten. Tz. 672 Tz. 673 Tz. 674   Mehr (+) Minder (-)       Finanzbedarfswirksamer Gesamtaufwand 965,9 1.048,4 82,5     8,5   2,1    345 


































































































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