Page 292 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Anrechenbare Eigenmittel und Kredite Kapitel 8 | 23. Bericht    290 Tz. 551 Anrechenbare Eigenmittel und Kredite 1. Anrechenbare Eigenmittel Die Kommission stellt zum 31. Dezember 2020 anrechenbare Eigenmittel von 1.756,6 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 1.478,2 Mio. €, auf das ZDF 218,5 Mio. € und auf das Deutschlandradio 58,3 Mio. €. Für ARTE stellt die Kommission Eigenmittel von 1,6 Mio. € fest. Die festgestellten anrechenbaren Eigenmittel liegen um 8,9 Mio. € über der Anmeldung der Anstalten von insgesamt 1.747,7 Mio. €. Von der Korrektur entfallen 7,0 Mio. € auf die ARD, 0,3 Mio. € auf das ZDF und 1,6 Mio. € auf ARTE. Finanzbedarfswirksame Veränderungen bei den Eigenmitteln aus den Verpflichtungen zwischen ARTE und ARD/ZDF sind in den genannten Beträgen noch nicht enthalten. Diese werden gesondert ausgewiesen. Dies führt zu einer weiteren Erhöhung der Eigenmittel bei der ARD von 9,5 Mio. € und beim ZDF von 13,2 Mio. €. Die anrechenbaren Eigenmittel werden stichtagsbezogen als Saldo aus Beständen an kurz- fristig, d.h. im Planungszeitraum verfügbaren Mitteln abzüglich kurzfristig zu begleichender Verpflichtungen berechnet. Im Zuge der Berechnung nehmen die Anstalten an den handels- rechtlichen Bilanzpositionen Korrekturen vor, mit denen diese im Detail auf die Zielsetzung der anrechenbaren Eigenmittel abgestimmt werden. Beispielhaft ist die zeitliche Abgrenzung von Rückstellungen zu nennen, deren Erfüllung erst nach Ablauf des Anmeldezeitraums erwartet wird. Das Ergebnis wird von der Kommission geprüft und gegebenenfalls angepasst. Neben den Erträgen aus Werbung und Sponsoring sowie den sonstigen Erträgen und Krediten mindern die von der Kommission abschließend festgestellten anrechenbaren Eigenmittel die zur Deckung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten erforderlichen Beitragserträge. Grundlage der Feststellungen zu den anrechenbaren Eigenmitteln im 23. Bericht sind die Anmeldungen, die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2020 und die Mittelfristigen Finanz- planungen der Anstalten. Die anrechenbaren Eigenmittel zum 31. Dezember 2020 weisen einen Zusammenhang mit dem Ergebnis des Budgetabgleichs auf. Wie bereits bei den Ausführungen zum Budgetab- gleich erläutert (vgl. Tz. 36), gibt dieser wichtige Hinweise zur Genauigkeit der Aufwands- und Ertragsprognosen und zeigt den tatsächlichen Einsatz der Mittel. Er macht u.a. deutlich, in welchen Bereichen die Anstalten Umschichtungen und Einsparungen oder Mehrausgaben vorgenommen haben. Während der Periode nicht verwendete Mittel sind grundsätzlich für die nächste Periode einzusetzen. Sie reduzieren damit den künftigen Bedarf. Die Kommission berücksichtigt die Erkenntnisse aus dem Budgetabgleich bei der Bestimmung der Eigenmittel.  Tz. 552 


































































































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