Page 267 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 7 Erträge   Tz. 504 Tz. 505 Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 Erträge aus Kostenerstattungen von 413,3 Mio. € für die ARD fest. Sie geht angesichts der Höhe der Ist-Erträge 2017 bis 2019 und der auch in 2020 trotz Verschiebung der Großsportveranstaltungen noch erzielten Erträge von 92,7 Mio. € (vgl. Tab. 173) davon aus, dass die ARD im Planungszeitraum höhere Erträge aus Kostenerstattun- gen erzielen wird als angemeldet. Sie hat dabei coronabedingte Folgewirkungen im Veran- staltungsbereich berücksichtigt. Die Kommission orientiert sich am arithmetischen Mittel 2016 bis 2020 und erhöht die Anmeldung der ARD für 2021 bis 2024 um insgesamt um 42,9 Mio. € (vgl. Tab. 172). 3.2.2 ZDF Beim ZDF stellt die Kommission für 2021 bis 2024 Erträge aus Kostenerstattungen von 30,2 Mio. € fest. Das sind jährlich 7,6 Mio. €. Der festgestellte Betrag für 2021 bis 2024 liegt um 9,5 Mio. € über der Feststellung des 22. Berichts. Im Vergleich zur Anmeldung des ZDF erhöht sich der festgestellte Betrag um 4,0 Mio. €. Tz. 504   Tab. 175 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Erträge aus Kostenerstattungen des ZDF Anmeldung 23. Bericht und Feststellung der Kommission    Ertrag (in Mio. €) 3,7 9,4 3,5 3,0 4,0 8,9 4,4 8,9 Veränd. (in %) 158,0 -62,6 -15,6 34,2 122,5 -50,6 102,3 Ertrag (in Mio. €) 3,7 9,4 3,5 3,0 8,0 8,9 4,4 8,9 Veränd. (in %) 158,0 -62,6 -15,6 168,5 11,3 -50,6 102,3       Anmeldung ZDF 23. Bericht Feststellung KEF 23. Bericht Mehr- (+) Minder- (-)    Ertrag (in Mio. €)  0,0  0,0  0,0  0,0       Summe 2017-2020 19,6 19,6 0,0        4,0  0,0  0,0  0,0       Summe 2021-2024 26,2 30,2 4,0             ø 2021-2024 p.a. 6,6 7,6 1,0             Veränd. 2021-2024 ggü. 2017-2020 6,6 33,6 10,6 54,0       ø p.a. 7,5 11,4              Das ZDF hat für 2017 bis 2020 Erträge aus Kostenerstattungen von 19,6 Mio. € angemeldet. Das sind 5,0 Mio. € weniger als von der Kommission zum 22. Bericht mit 24,6 Mio. € festge- stellt (vgl. Tab. 176). Das ZDF hat insbesondere aufgrund der coronabedingten Verschiebung von Sportgroßveranstaltungen in 2020 geringere Erträge aus Kostenerstattungen erzielt. Tz. 505 265 


































































































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