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23. Bericht | Kapitel 7 Erträge   Tz. 495 Tz. 496 Tz. 497 Tz. 498 Tab. 169 Jahr Finanzerträge des Deutschlandradios 2021 bis 2024 (in Mio. €) Vergleich der Anmeldung zum 23. Bericht mit der Feststellung des 22. Berichts   23. Bericht angemeldet 22. Bericht festgestellt 1,51 1,27 1,57 1,59 Mehr- (+) Minder- (-) Ertrag   2021 1,45 2022 1,47 2023 1,48 2024 1,48 3.1.2 Finanzerträge aus der Beitragsrücklage -0,05   0,21    -0,09    -0,11       Summe 2021-2024 5,88 Auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission im 19. Bericht haben sich die Rund- funkanstalten verpflichtet, in den Jahren 2017 bis 2020 über den anerkannten Bedarf hinaus- gehende Beitragserträge einem der Beitragsrücklage entsprechenden Sondervermögen zuzu- führen. Die aus dem Sondervermögen 2017 bis 2020 erzielten Finanzerträge sind in den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Ist-Erträgen enthalten. 3.2 Erträge aus Kostenerstattungen Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 Erträge der Anstalten aus Kostenerstattungen von insgesamt 444,3 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 413,2 Mio. €, auf das ZDF 30,2 Mio. € und auf das Deutschlandradio 0,9 Mio. €. Im Jahresdurchschnitt sind dies bei der ARD 103,3 Mio. €, beim ZDF 7,6 Mio. € und beim Deutschlandradio 0,2 Mio. €. Die festgestellten Erträge aus Kostenerstattungen liegen ƒ im Vergleich zum 22. Bericht um 42,4 Mio. € über der damaligen Feststellung von 401,9 Mio. €. Der Anstieg betrifft die ARD mit 33,2 Mio. € und das ZDF mit 9,5 Mio. €. Beim Deutschlandradio liegen die Erträge mit 0,3 Mio. € geringfügig darunter. ƒ um 47,0 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten zum 23. Bericht von insgesamt 397,3 Mio. €. Von dieser Erhöhung entfallen auf die ARD 42,9 Mio. €, auf das ZDF 4,0 Mio. € und auf das Deutschlandradio 0,1 Mio. €. Die Rundfunkanstalten erhalten von ausländischen, anderen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern sowie von ihren Werbegesellschaften und Dritten Ausgleichs- zahlungen für Leistungen. Grundsätzlich stehen den Erträgen Aufwandspositionen gegen- über. Erträge aus Kostenerstattungen, die in Zusammenhang mit Werbung und Sponsoring entstehen, sind unter den Werbe- und Sponsoringerträgen erfasst (vgl. Kap. 7.2). Die Anstalten entwickeln die Technologien und Produktionsweisen zur Herstellung ihres Pro- gramms ständig weiter. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Remote-Production sowie Tz. 495 Tz. 496 5,94 -0,06        Tz. 497 Tz. 498 261 


































































































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