Page 248 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Anmeldung ARD 23. Bericht Feststellung KEF 23. Bericht Mehr- (+) Minder- (-)    Ertrag (in Mio. €)  0,0  0,0  0,0  0,0       Summe 2017-2020 477,3 477,3 0,0        15,3  8,0  7,4  2,0       Summe 2021-2024 400,8 433,5 32,7             ø 2021-2024 p.a. 100,2 108,4 8,2             Veränd. 2021-2024 ggü. 2017-2020 -76,5 -16,0 -43,8 -9,2       ø p.a. -4,3 -2,4        Erträge Kapitel 7 | 23. Bericht   Tz. 467 Dieser Betrag beinhaltet eine Zuschätzung der Kommission von 32,7 Mio. € auf die Anmeldung der ARD von 400,8 Mio. €. Bei der ARD ergeben sich die finanzbedarfswirksamen Erträge aus Werbung, indem die Netto- werbeumsätze um die korrespondierenden Aufwendungen, z.B. die Eigenkosten der Werbe- gesellschaften und das Werberahmenprogramm, gekürzt werden. Tab. 146 Jahr Erträge aus Werbung der ARD Anmeldung 23. Bericht und Feststellung der Kommission    Ertrag Veränd. (in Mio. €) (in %) Ertrag (in Mio. €) 136,4 124,3 109,3 107,3 101,5 109,2 108,8 114,0 Veränd. (in %) -8,9 -12,1 -1,8 -5,4 7,6 -0,3 4,7   2017 136,4 2018 124,3 -8,9 2019 109,3 -12,1 2020 107,3 -1,8 2021 86,2 -19,7 2022 101,2 17,4 2023 101,4 0,2 2024 112,0 10,5           246 Tz. 468 Tz. 469 Ein Vergleich der Entwicklung der angemeldeten Erträge aus Werbung der ARD mit den Nettowerbeumsätzen für die Jahre 2021 bis 2024 zeigt, dass der Rückgang der Erträge aus Werbung im Vergleich zu 2017 bis 2020 stärker ausfällt (-16,0 % bei den Erträgen aus Wer- bung gegenüber -3,5 % bei den Nettowerbeumsätzen). Die Kommission folgt hinsichtlich des rückläufigen Verhältnisses der finanzbedarfswirksamen Erträge aus Werbung zu den Nettowerbeumsätzen nicht in vollem Umfang den Annahmen der ARD und schätzt deshalb für 2021 bis 2024 den Erträgen aus Werbung 32,7 Mio. € zu. Damit übersteigen die festgestellten Erträge aus Werbung für 2021 bis 2024 im 23. Bericht die Feststellung im 22. Bericht von 429,6 Mio. € um 3,9 Mio. €. Die Kommission geht davon aus, dass die ARD durch eine Fortführung der bereits eingeleiteten effizienzsteigernden Maßnahmen dem rückläufigen Verhältnis der finanzbedarfswirksamen Erträge aus Werbung zu den Nettowerbeumsätzen gegensteuern wird. Zudem berücksichtigt die Kommission, dass nach ihren Erkenntnissen der positive Effekt aus der Aufhebung der zweiten Stufe des WDR-Gesetzes die coronabedingten Ausfälle bei den Erträgen aus Werbung im Hörfunk mehr als ausgleichen wird. 


































































































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