Page 212 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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  Veränd.   0,2   Veränd. ggü. Anmeldung 23. Bericht   0,0  Veränd. ggü. Feststellung 22. Bericht 0,2  ø 2021-2024 p.a.   5,5  Tz. 380 ARTE meldet für die Altersversorgung für 2021 bis 2024 einen Betrag von 7,0 Mio. € an. Die Mehrforderung von 2,7 Mio. € gegenüber dem 22. Bericht wird im Wesentlichen mit BilMoG- Zinsänderungseffekten begründet. Da diese Effekte im Rahmen des liquiditätsorientierten Konzepts bei den anderen Anstalten nicht berücksichtigt werden, hält die Kommission an der Feststellung des 22. Berichts fest. 7.4 Sachaufwand 7.4.1 Indexierbarer Sachaufwand Bei ARTE stellt die Kommission für 2021 bis 2024 einen indexierbaren Sachaufwand von 22,0 Mio. € fest, das sind jährlich 5,5 Mio. €. Der Bedarf ist um 0,2 Mio. € höher als im 22. Bericht anerkannt. Der festgestellte Bedarf entspricht der Anmeldung. Tab. 115 Indexierbarer Sachaufwand von ARTE 2021 bis 2024 (in Mio. €) Anmeldung zum 23. Bericht und Feststellungen der Kommission I. Vergleich der Anmeldung zum 23. Bericht mit der Feststellung des 22. Berichts Feststellung 22. Bericht 21,8 Anmeldung 23. Bericht 22,0 II. Feststellung der Kommission Feststellung 23. Bericht 22,0 ARTE meldet für den Zeitraum 2021 bis 2024 einen Finanzbedarf von 22,0 Mio. € an. Das sind 2,8 Mio. € mehr als 2017 bis 2020 und pro Jahr 5,5 Mio. €. Im Anmeldungszeitraum 2017 bis 2024 ist der BIP-Deflator im Durchschnitt deutlich gefallen. Dies verringert die Fortschreibungswerte gegenüber den Feststellungen im 22. Bericht. Die Anmeldung von ARTE liegt um 0,2 Mio. € über der Feststellung des 22. Berichts. Bestandsbedarf | 7. Finanzbedarf von ARTE Kapitel 5 | 23. Bericht                210 Tz. 381 Tz. 382 Tz. 383 


































































































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