Page 209 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 209

23. Bericht | Kapitel 5 7. Finanzbedarf von ARTE | Bestandsbedarf   Tz. 372 Tz. 373 Tz. 374 Tz. 375 Tz. 376 Tab. 111 Aufwand für die Programmverbreitung von ARTE (in T€) Anmeldung zum 23. Bericht    1. Terrestrische Verteilung 2. Satellitenausstrahlung 3. Kabelverbreitung 4. Hoheitsaufgaben Hörfunk/Fernsehen 5. Sonstige Leitungen und Leitungsnetze 6. Sonstiges nachrichtlich: Verbreitung auf IP-Netzen (50 %-Anteil ARTE D) 2017-2020 2021-2024 0 0 9.747 11.200 5.253 4.170 0 0 0 0 0 0 2.822 4.001      Differenz  0  1.453  -1.083  0  0  0     Summe Aufwand für Programmverbreitung 15.000 15.370 370       1.179     Summe Aufwand der Programmverbreitung inkl. der nachrichtlichen Positionen 17.822 19.371 1.549         Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des 22. Berichts hatte ARTE die Verhandlungen mit den Kabelnetzbetreibern noch nicht abgeschlossen. ARTE teilte der Kommission mit, dass die 2020 für Zahlungen an die Kabelnetzbetreiber in 2017 bis 2020 benötigten Mittel, in denen Sonder- zahlungen enthalten waren, aus dem Programmbudget entnommen wurden und dass dies auch für die Jahre 2021 bis 2024 erforderlich sei. Die Zahlungen in 2021 bis 2024 von jeweils etwa 1 Mio. € entsprechen dem laufenden jährlichen Aufwand. In der Summe belaufen sich die Kosten für 2021 bis 2024 auf 15,4 Mio. €. Dieser Betrag liegt um 4,2 Mio. € über der Summe, die im 22. Bericht anerkannt worden war. Zu diesen Kosten sind die hier nur nachrichtlich aufgeführten Beträge für die Verbreitung auf IP-Netzen in Höhe von 4,0 Mio. € zu addieren, die ARTE Deutschland im Rahmen des Beitrags für ARTE G.E.I.E. zahlt. Die Steigerung der Kosten der Satellitenverbreitung von 2017 bis 2020 zu 2021 bis 2024 begründet ARTE im Wesentlichen mit der Entscheidung von ARTE G.E.I.E., ab 2023 auf die Qualitätsstufe UHDTV umzusteigen. Der Datenratenbedarf für UHDTV übersteigt den von HDTV. In ihrem 22. Bericht hatte die Kommission den jetzt angemeldeten Betrag bereits aner- kannt. Daher reduziert die Kommission die Aufwendungen der Satellitenverbreitung nicht. Gegenüber dem im 22. Bericht festgestellten Betrag für 2021 bis 2024 meldet ARTE für die Verbreitung auf IP-Netzen einen um 815 T€ höheren Bedarf an. Die Steigerung gegenüber dem zum 22. Bericht angemeldeten Bedarf für 2017 bis 2020 liegt bei 41,8 % und damit unter dem Wert von 15 % p.a. und wird von der Kommission nicht problematisiert. Die Kommission erkennt den von ARTE zum 23. Bericht angemeldeten Bedarf in Höhe von 15,4 Mio. € (bzw. von 19,4 Mio. € unter Einschluss der nachrichtlich aufgeführten Position) unverändert an. Tz. 372 Tz. 373 Tz. 374 Tz. 375 Tz. 376  207 


































































































   207   208   209   210   211