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23. Bericht | Kapitel 5 5. Investitionen | Bestandsbedarf   Tz. 330 Tz. 331 Tz. 332 Tz. 333 Das ZDF hat bei den Investitionen keine expliziten Angaben zu den Auswirkungen durch Corona gemacht. Bei Anschaffungen und Leistungen kam es durch den verringerten Mehrwertsteuersatz ggf. zu Einsparungen, die in der Position „Veränderung andere Aufwandsarten“ zusammenge- fasst wurden. Die Corona-Pandemie löste jedoch einen zusätzlichen Digitalisierungsschub aus. In den Investitionsausgaben von 516,8 Mio. € für 2021 bis 2024 sind Instandhaltungsauf- wendungen von 241,7 Mio. € sowie die Abschreibungen für Großinvestitionen von 12,6 Mio. € enthalten. Die Abschreibungen betreffen das Hauptstadtstudio. Das ZDF plant den Neubau eines Bürogebäudes und einer Multifunktionshalle am Standort Mainz und meldet die beiden Neubauten mit 66,7 Mio. € als Großinvestitionen an. Die Kommission stellt die Großinvestitionen des ZDF in der Textziffer 353 gesondert dar. Technische Projekte mit einem Vergabevolumen von mindestens 5,0 Mio. € sind 2021 bis 2024 in Höhe von 80,3 Mio. € geplant. Das sind 5,1 Mio. € mehr als zum 22. Bericht angemeldet. Die Investitionen betreffen Maßnahmen zur Modernisierung der Internetausspielkanäle im Bereich der Online-Aktivitäten des ZDF (23,8 Mio. €), den Ersatz von drei Übertragungswagen (21,4 Mio. €), die Erneuerung der Regiebereiche und der Zentraltechnik im Hauptstadt- studio (11,6 Mio. €), den Ausbau der Netzwerk-Infrastruktur zur digitalen Vernetzung der Herstellungsprozesse innerhalb der ZDF-Standorte (8,4 Mio. €), Ersatz- und Ergänzungsmaß- nahmen von Teilen der Produktionstechnik der Mobilen Produktionseinheit (7,1 Mio. €), die Erneuerung des Übertragungszentrums im Sendezentrum 1 (3,0 Mio. €) und die Erneuerung der Regie 3 im Sendezentrum 1 in Mainz (5,0 Mio. €). Wesentliche Investitionen des ZDF sind Brandschutzmaßnahmen an verschiedenen Gebäuden. Die Brandschutzmaßnahmen resultieren nach Angaben des ZDF aus einem Investitions- stau. Um den Investitionsstau beim Brandschutz zeitnah abzubauen, hat die Kommission im 20. Bericht (vgl. Tz. 286) und 21. Bericht (vgl. Tz. 268) für die Jahre 2017 bis 2020 eine ein- malige Überschreitung der Kappungsgrenze zugelassen. Im 22. Bericht (vgl. Tz. 352) hat die Kommission einer nochmaligen Überschreitung der Kappungsgrenze nicht zugestimmt. Die Kommission weist darauf hin, dass das ZDF die zum 22. Bericht für den Brandschutz angemeldeten Mittel von 64,7 Mio. € für die Periode 2021 bis 2024 nicht ausschöpfen wird und sie deshalb mit der Anmeldung zum 23. Bericht um 17,3 Mio. € unterschritt. Ursächlich hierfür sind zeitliche Verzögerungen bei der Durchführung der Maßnahmen. Die Kommission erkennt auch zum 23. Bericht eine Überschreitung der Kappungsgrenze nicht an. Die Kommission erwartet, dass die Brandschutzmaßnahmen durch Prioritätensetzung bei den Investitionen abgesichert werden. Die für 2021 bis 2024 angemeldeten Investitionen für Brandschutzmaßnahmen belaufen sich auf ein Gesamtvolumen von 47,4 Mio. €. Die Brandschutzmaßnahmen betreffen am Standort Tz. 330 Tz. 331  Tz. 332 Tz. 333 189 


































































































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