Page 176 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Bestandsbedarf | 4. Sachaufwand Kapitel 5 | 23. Bericht  Tz. 281 Tz. 282 Deutschlandradio hat für 2021 bis 2024 Umsatzsteuern auf bestimmte Kooperationsleistungen u.a. mit dem WDR und dem NDR angemeldet, da gemäß § 2b UStG das Steuerprivileg entfällt. Für die in diesem Zusammenhang angemeldeten Umsatzsteuern hatte die Kommission im 22. Bericht eine Sperre von 1,4 Mio. € ausgesprochen. Die Kommission kommt nach Prüfung des Sachverhalts zum Ergebnis, die Sperre im 23. Bericht aufzuheben, da der Sachverhalt hin- reichend geklärt ist, und erkennt für die Jahre 2023 und 2024 die im 23. Bericht angemeldeten Beträge an. Im Ergebnis stellt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Betrag von 132,5 Mio. € fest und entspricht damit der Anmeldung des Deutschlandradios unter Berücksichtigung der Marke- tingaufwendungen für das Digitalradio ab 2021. Das sind pro Jahr Aufwendungen von 33,1 Mio. €. Der anerkannte Bedarf liegt um 1,1 Mio. € unter der Feststellung zum 22. Bericht. 4.2 Nicht indexierbarer Sachaufwand Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 einen nicht indexierbaren Sachaufwand der Anstalten von insgesamt 1.150,2 Mio. € fest. Vom festgestellten Betrag entfallen auf ƒ die ARD 780,4 Mio. €, ƒ das ZDF 263,9 Mio. € und ƒ das Deutschlandradio 105,9 Mio. €. Im Jahresdurchschnitt sind dies bei der ARD 195,1 Mio. €, beim ZDF 66,0 Mio. € und beim Deutschlandradio 26,5 Mio. €. Die Feststellung zum 23. Bericht ist um 14,7 Mio. € höher als die Feststellung zum 22. Bericht. Der festgestellte nicht indexierbare Sachaufwand entspricht den Anmeldungen der Anstalten. Der nicht indexierbare Sachaufwand hat am Gesamtaufwand einen Anteil von ca. 2,9 %. Er umfasst den nicht indexierbaren Bestandsaufwand, der keiner anderen Aufwandsart gemäß der Systematik der Kommission zuzuordnen ist (vgl. Tz. 305, 22. Bericht). Die Prämien für die Rückdeckung zur Altersvorsorge und der Finanzierungsanteil von ARD und ZDF für ARTE werden im 23. Bericht nicht mehr im nicht indexierbaren Sachaufwand angemeldet, sondern im Kapitel 5.3.2 Betriebliche Altersversorgung bzw. im Kapitel 5.7 Finanzbedarf für ARTE berücksichtigt. Die im Folgenden zitierten Zahlen des 22. Berichts wurden zur besseren Vergleichbarkeit in die neue Abgrenzung überführt. Nähere Erläuterungen sowie eine Überleitungsrechnung finden sich in Anlage 2 im Anhang. Für 2021 bis 2024 melden die Anstalten insgesamt einen nicht indexierbaren Sachaufwand von 1.150,2 Mio. € an (vgl. Tab. 86). Gegenüber den jetzt vorgelegten Zahlen für 2017 bis 2020 ist das ein Anstieg um 12,2 %, das sind im Mittel geglättet jährlich rund 2,9 %.    174 Tz. 283 Tz. 284 


































































































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