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23. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf   Tz. 253 Tz. 254 Tz. 255 Tz. 256 Es ergibt sich ein über alle ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio ver- gleichbares Bild. Der Anteil „Programm“ bewegt sich zwischen 76 % und 83 %, der Anteil „Administration“ liegt entsprechend zwischen 17 % und 24 %. Eine auffällige Veränderung hat sich innerhalb der ARD bereits bei der zum 22. Bericht aktuali- sierten Übersicht ergeben. Die den Programmbereichen Hörfunk und Fernsehen zugeordneten Kapazitäten haben um rund 1.100 bzw. rund 700 abgenommen. Dafür verzeichnet der mit „Trimedial/Crossmedial“ bezeichnete Sektor einen Aufwuchs in gleicher Stärke. Darin spiegelt sich die durch die Digitalisierung und durch die Nutzung neuer Ausspielwege ausgelöste Auf- gabenveränderung. Dieser Prozess hat sich ausweislich der Anmeldung zum 23. Bericht und somit für das Jahr 2019 deutlich verstärkt. Insbesondere der WDR weist nun sein gesamtes bislang den Bereichen „Hörfunk“, „Fernsehen“ und „Online“ zugeordnetes Personal in Summe dem Bereich „Trimedial/Crossmedial“ zu. Damit stellt der „tri-/crossmediale“ Bereich mit rund 4.000 Mit- arbeiterkapazitäten nach „Produktion und Technik“ den zweitgrößten der elf Teilbereiche innerhalb der ARD-Anstalten dar und übertrifft damit sogar den Hauptbereich der Admini- stration. Im Bereich der Administration konnten die ARD-Anstalten ihren Personaleinsatz von 2017 nach 2019 um ca. 80 Mitarbeiterkapazitäten reduzieren, während jene von ZDF und Deutsch- landradio konstant geblieben sind. Die Anstalten haben seit dem 22. Bericht auch eine Zuordnung der Freien Mitarbeit zu den elf Unternehmensbereichen vorgenommen. Die Untergliederung in den Tabellen 72.1/72.2 (Freie Mitarbeit) ist identisch mit jener in den Tabellen 71.1/71.2 (Festangestellte), was eine verglei- chende Gegenüberstellung je Anstalt erleichtert. Die Tabelle 72.2 zeigt, dass 97 % bis 100 % der hier erfassten Kräfte in den programmgestal- tenden Sektoren tätig sind, was dem Wesensmerkmal dieser Tätigkeitsart entspricht. Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Risiken, die sich aus dem Einsatz von Freier Mitarbeit im Unternehmensbereich „Produktion und Technik“ ergeben könnten, verweist die Kommission auf die Ausführungen in Textziffer 264 des 22. Berichts. Tz. 253 Tz. 254  Tz. 255 Tz. 256 157 


































































































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