Page 155 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf   Tz. 248 Tz. 249 3.3.7.2 Freie Mitarbeiter Die Beteiligungsunternehmen mit mehr als 50 festen Mitarbeitern beschäftigten Ende 2019 in Summe 274 freie Mitarbeiter (vgl. Tab. 70). Für 2017 teilten ZDF und Deutschlandradio mit, dass in ihren solitären Beteiligungen (ohne Drittbeteiligung) keine freien Mitarbeiter tätig sind. Für das Jahr 2019 ist dies nur noch bei Deutschlandradio der Fall. Deutlich ableiten lässt sich eine erhebliche Reduzierung von rechnerisch ermittelten Kapazitä- ten in der Freien Mitarbeit in den ARD-Beteiligungen (absolut um 123 freie Mitarbeiter, relativ um 50 %) und in gemeinsamen Beteiligungen von ARD und ZDF (absolut um 358 Mitarbeiter- kapazitäten, relativ um mehr als 90 %) von 2017 nach 2019. Die reinen ZDF-Beteiligungen wiesen zum 22. Bericht keine Mitarbeiterkapazitäten in der Freien Mitarbeit aus. Für 2019 werden hingegen 116 freie Mitarbeiter angemeldet. Zu Einzelheiten vergleiche Textziffern 713 ff. und Tabelle 245 in Kapitel 12.2. Tz. 248 Tab. 70 Freie Mitarbeiter in Beteiligungsunternehmen (ab 50 % gesamter Beteiligungsquote von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ab 50 fest angestellte Mitarbeiter)    Beteiligungen der ARD Beteiligungen des ZDF Gemeinsame Beteiligungen von ARD und ZDF Beteiligungen des DRadio Anzahl der freien Mitarbeiter (gem. §12a TVG) 31.12.2019 122 116 36 0 Anzahl der freien Mitarbeiter (gem. §12a TVG) 31.12.2017 245 0 394 0      Summe   274   639   3.3.8 Zuordnung des Personals zu den Unternehmensbereichen  Mit der erstmals zum 21. Bericht in dieser Detaillierung vorgelegten Übersicht „Zuordnung des Personals zu Unternehmensbereichen“ schufen die Anstalten mehr Transparenz hinsichtlich des Personaleinsatzes. Die Zuordnung zu elf Arbeitsbereichen erlaubte es den Anstalten zugleich, die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der eigenen Organisation besser als bisher ver- gleichen und einschätzen zu können. Seit mehreren Jahren arbeitet die Kommission im Dialog mit den Anstalten an einer Aufglie- derung und Darstellung, die sichtbar macht, in welchen Arbeitsbereichen und Organisations- einheiten das Personal der Rundfunkanstalten eingesetzt wird. Dies dient zunächst dem Ziel, auch hinsichtlich der inneren Strukturen der Anstalten mehr Transparenz zu schaffen. Zugleich soll dadurch eine Vergleichsmöglichkeit geschaffen werden, um die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der eigenen Aufbau- und Ablauforganisation besser einschätzen zu können. Tz. 249  153 


































































































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