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22. Bericht | Kapitel 4 Leistungsbericht
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Die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten haben im Jahr 2018 rund 8,6 Mio. Sendeminu- ten ausgestrahlt (Gesamtsendeminuten). Davon entfallen 5,1 Mio. Sendeminuten auf den Kernbereich (Hauptprogramme der ARD und des ZDF sowie Dritte Fernsehprogramme der ARD), 1,4 Mio. Sendeminuten auf die Partnerprogramme und 2,1 Mio. Sendeminuten auf die Spartenprogramme. Das Sendevolumen der Spartenprogramme verringerte sich als Folge der Einstellung von EinsPlus und ZDFkultur am 30. September 2016 (s. Abb. 1). Bei ARTE und 3sat wird ein Teil der Gesamtsendeminuten von ausländischen Partnern zugeliefert.
Abb. 1 Gesamtsendeleistung Fernsehen (in Mio. Minuten)
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2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Kern (ARD, ZDF, Dritte) Partnerprogramme Spartenprogramme
Neben der Zahl der Gesamtminuten wird auch die Anzahl der Erstsendeminuten, also der erstmals ausgestrahlten Produktionen, betrachtet. Diese sind seit 2013 weitgehend stabil geblieben. Die Zahl der Erstsendeminuten beträgt 2018 für Das Erste und ZDF jeweils 0,3 Mio. Minuten und bei den sieben Dritten Programmen insgesamt 1,3 Mio. Minuten.
Damit liegt der Anteil der Erstsendeminuten an den Gesamtsendeminuten seit 2013 bei ARD und ZDF trotz kleinerer Schwankungen weitgehend unverändert zwischen 60 % und 64 % und bei den Dritten zwischen 31 % und 33 %. Neben der Gesamtbetrachtung ist auch der Erstsendeminutenanteil in der Prime Time (ARD 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr, ZDF 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr) von besonderer Bedeutung. Dieser liegt seit 2013 bei ARD und ZDF stabil zwischen 80 % und 85 %. Im Vergleich zu 2009 sind diese Anteile jedoch bei allen Programmen gesun- ken (s. Abb. 2).
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