Page 288 - KEF 22. Bericht
P. 288

Anrechenbare Eigenmittel und Kredite Kapitel 8 | 22. Bericht
286
Tz. 522
Anrechenbare Eigenmittel und Kredite 1. Anrechenbare Eigenmittel
Die Kommission stellt zum 31. Dezember 2018 anrechenbare Eigenmittel von 2.561,3 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 2.169,6 Mio. €, auf das ZDF 315,9 Mio. € und auf das Deutschlandradio 75,8 Mio. €. Für ARTE stellt die Kommission keine Eigenmittel fest.
Die festgestellten anrechenbaren Eigenmittel liegen um 192,9 Mio. € über den Anmeldun­ gen der Anstalten zum 22. Bericht von insgesamt 2.368,4 Mio. €. Von der Korrektur entfallen 186,6 Mio. € auf die ARD, 12,4 Mio. € auf das ZDF und -6,7 Mio. € auf das Deutschlandradio. Die negativen Eigenmittel von ARTE können nicht anerkannt werden. Durch eine Korrektur von 0,6 Mio. € werden die Eigenmittel von ARTE auf 0,0 Mio. € gesetzt.
Finanzbedarfswirksame Veränderungen bei den Eigenmitteln aus den Verp ichtungen zwischen ARTE und ARD/ZDF sind in den genannten Beträgen noch nicht enthalten. Diese werden gesondert ausgewiesen. Dies führt zu einer weiteren Erhöhung der Eigenmittel bei der ARD von 8,5 Mio. € und beim ZDF von 6,3 Mio. €.
Die anrechenbaren Eigenmittel werden stichtagsbezogen als Saldo aus Beständen an kurz- fristig, d.h. im Planungszeitraum verfügbaren Mitteln abzüglich kurzfristig zu begleichender Verp ichtungen berechnet. Im Zuge der Berechnung nehmen die Anstalten an den handels- rechtlichen Bilanzpositionen Korrekturen vor, mit denen diese im Detail auf die Zielsetzung der anrechenbaren Eigenmittel abgestimmt werden. Beispielhaft ist die zeitliche Abgrenzung von Rückstellungen zu nennen, deren Erfüllung erst nach Ablauf des Anmeldezeitraums erwartet wird. Das Ergebnis wird von der Kommission geprüft und gegebenenfalls angepasst. Neben den Erträgen aus Werbung und Sponsoring sowie den Sonstigen Erträgen und Kredi- ten mindern die von der Kommission abschließend festgestellten anrechenbaren Eigenmittel die zur Deckung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten erforderlichen Beitragserträge.
Grundlage der Feststellungen zu den anrechenbaren Eigenmitteln im 22. Bericht sind die Anmeldungen, die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2018 und die Mittelfristigen Finanz- planungen der Anstalten.
Die anrechenbaren Eigenmittel zum 31. Dezember 2018 weisen einen Zusammenhang mit dem Ergebnis des Budgetabgleichs auf. Wie bereits bei den Ausführungen zum Budgetab- gleich erläutert (vgl. Tz. 20), gibt dieser wichtige Hinweise zur Genauigkeit der Aufwands- und Ertragsprognosen und zeigt den tatsächlichen Einsatz der Mittel. Er macht u.a. deutlich, in welchen Bereichen die Anstalten Umschichtungen und Einsparungen oder Mehrausgaben vorgenommen haben. Während der Periode nicht verwendete Mittel sind grundsätzlich für die nächste Periode einzusetzen. Sie reduzieren damit den künftigen Bedarf.
Tz. 523


































































































   286   287   288   289   290