Page 268 - KEF 22. Bericht
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Tz. 473
Die Kommission folgt der Einschätzung des Deutschlandradios nur teilweise. Sie geht davon aus, dass das Deutschlandradio 2021 bis 2024 höhere Erträge aus Kostenerstattungen mit anderen Rundfunkanstalten erzielen wird als angemeldet. Sie orientiert sich dabei am Mittel- wert der letzten fünf Jahre, vermindert um die BilRUG­bedingte Umgliederung der Kostener- stattungen aus Programmheftspenden. Sie stellt daher für 2021 bis 2024 um 0,14 Mio. € und für 2017 bis 2020 um 0,06 Mio. € höhere Erträge aus Kostenerstattungen fest als vom Deutsch- landradio angemeldet (vgl. Tab. 163).
3.3 Sonstige betriebliche Erträge
Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 Sonstige betriebliche Erträge der Anstalten von insgesamt 3.030,8 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 2.445,0 Mio. €, auf das ZDF 543,5 Mio. € und auf das Deutschlandradio 42,3 Mio. €. Im Jahresdurchschnitt sind dies bei der ARD 611,3 Mio. €, beim ZDF 135,9 Mio. € und beim Deutschlandradio 10,6 Mio. €.
Die festgestellten Erträge liegen um 56,9 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten zum 22. Bericht von insgesamt 2.973,9 Mio. €. Von dieser Erhöhung entfallen auf die ARD 51,8 Mio. €, auf das ZDF 4,9 Mio. € und auf das Deutschlandradio 0,3 Mio. €.
Für 2017 bis 2020 stellt die Kommission mit 2.871,5 Mio. € insgesamt 30,8 Mio. € höhere Sonstige betriebliche Erträge fest als von den Anstalten angemeldet. Sie erhöht die Anmeldung der ARD um 26,1 Mio. €, die des ZDF um 4,5 Mio. € und die des Deutschlandradios um 0,2 Mio. €.
Die Anstalten erwirtschaften Sonstige betriebliche Erträge v.a. aus Programmverwertungen, Koproduktionen und Ko nanzierungen, Sendermitbenutzung, Mieten und Pachten, Rück- deckungsversicherungen und Rückdeckungspensionskassen sowie aus Säumniszuschlägen und Mahngebühren in Zusammenhang mit dem Beitragseinzug (Andere Erträge). Seit dem 21. Bericht melden die Anstalten die Erträge aus der Au ösung Sonstiger Rückstellungen auf der Basis des Medians der Au ösungserträge der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre an (vgl. Tz. 181 ff. IIVF).
Nach Maßgabe der Regelungen des BilRUG haben die Anstalten Erträge aus Kostener­ stattungen zu den Sonstigen betrieblichen Erträgen umgegliedert. Dabei haben die ARD Umgliederungen von jährlich rd. 10,0 Mio. € und das Deutschlandradio von rd. 0,7 Mio. € bei der Anmeldung zum 22. Bericht berücksichtigt (vgl. Tzn. 478, 485, 496).
Die Kommission hat die Anmeldungen der Anstalten zum 22. Bericht auf der Grundlage
der Ist-Werte der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre und der daraus gebildeten Durchschnittswerte geprüft. Sie hat bei allen Anstalten bei mehreren Positionen der Sonsti- gen betrieblichen Erträge höhere Erträge festgestellt als von den Anstalten angemeldet (vgl. Tab. 165).
Erträge Kapitel 7 | 22. Bericht
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