Page 264 - KEF 22. Bericht
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Summe 2017­2020
Anmeldung ARD 22. Bericht
Feststellung KEF 22. Bericht
Mehr­ (+) Minder­ (­)
Ertrag
(in Mio. €)
0,0
0,0
12,3
13,1
381,9
407,2
25,3
9,0
4,9
7,0
5,6
Summe 2021­2024
353,5
380,0
26,5
ø 2021­2024 p.a.
88,4
95,0
6,6
Veränd. 2021­2024 ggü. 2017­2020
­28,4
­7,4
­27,2
­6,7
ø p.a.
­1,9
­1,7
Erträge
Kapitel 7 | 22. Bericht
Tab. 159
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Erträge aus Kostenerstattungen der ARD
Anmeldung 22. Bericht und Feststellung der Kommission
Ertrag
(in Mio. €)
101,9
105,3
87,7
86,9
86,0
90,1
88,0
89,4
Veränd.
(in %)
3,3
-16,7
-0,9
-1,0
4,8
-2,4
1,6
Ertrag
(in Mio. €)
101,9
105,3
100,0
100,0
95,0
95,0
95,0
95,0
Veränd.
(in %)
3,3
-5,0
0,0
-5,0
0,0
0,0
0,0
262
Tz. 465
Tz. 466
Tz. 467
Die ARD begründet die erwarteten Mindererträge mit BilRUG­bedingten Umgliederungen von den Kostenerstattungen zu den Sonstigen betrieblichen Erträgen von jährlich rund 10 Mio. €. Allein für den dezentralen Beitragsservice seien 2017 bis 2020 rund 37 Mio. € umgegliedert worden. Des Weiteren erwartet die ARD aufgrund des Abbaus eigener Produktionskapazitäten und veränderter Produktionsmethoden (Zunahme von Remote-Production und kleinerer und  exiblerer Produktionsverfahren) künftig sinkende Erträge.
Demgegenüber haben insbesondere der MDR und der WDR in 2017 und 2018 höhere Erträge aus Kostenerstattungen erzielt als geplant. Der WDR kooperiert u.a. seit Anfang 2018 mit dem Deutschlandradio auf dem Gebiet der Honorar- und Gehaltsabrechnung. Die hier in 2017 und 2018 erzielten Mehrerträge kompensierten die aufgrund des BilRUG entstandenen Min- dererträge.
Die Kommission geht davon aus, dass die ARD auch künftig höhere Erträge aus Kostenerstat- tungen als angemeldet erzielen wird, denn sie hat trotz der Umgliederungen aufgrund des BilRUG in 2017 und 2018 deutliche Mehrerträge eingenommen. Die Kommission orientiert sich bei der Erhöhung am Median der Jahre 2014 bis 2018 und nimmt dabei einen Abschlag für künftig veränderte Produktionsmethoden vor. Da die Veränderung der Produktionsme- thoden ein sich entwickelnder Prozess ist, beträgt der Abschlag für 2019 und 2020 jeweils 5,0 Mio. € p.a. und für den Folgezeitraum 10,0 Mio. € p.a. Die Kommission erhöht demnach die Erträge aus Kostenerstattungen für 2017 bis 2020 um 25,3 Mio. € und für 2021 bis 2024 um 26,5 Mio. € (vgl. Tab. 159).


































































































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