Page 209 - KEF 22. Bericht
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22. Bericht | Kapitel 5 5. Investitionen | Bestandsbedarf
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5.4 Großinvestitionen
Für 2021 bis 2024 haben der BR, der NDR, der RBB, der SWR, das ZDF und das Deutschland­ radio Großinvestitionen angemeldet. Die Großinvestitionen der ARD und des Deutschland­ radios sind periodenübergreifend.
Großinvestitionen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 25 Mio. € werden über die Abschreibungen und die gegebenenfalls anfallenden Finanzierungskosten bzw. Leasingraten  nanzbedarfswirksam. Bei Ablauf von Leasing nanzierungen eingeräumte Optionspreise können als  nanzbedarfswirksam geltend gemacht werden, wenn die Option ausgeübt wird.
In Einzelfällen können Großinvestitionen, welche die Dauer einer Beitragsperiode überschrei- ten und die nicht den Kriterien für Entwicklungsprojekte entsprechen, auch durch die Veräu- ßerung von Anlagevermögen  nanziert werden.
Zum 22. Bericht sind von den Anstalten folgende Großinvestitionen angemeldet worden: vom NDR der „Abriss und Neubau Haus 11 in Lokstedt“ (50,1 Mio. €), vom RBB der „Bau Medien- haus der Zukunft“ (63,0 Mio. €) sowie vom SWR Maßnahmen zur „Standortentwicklung Funkhaus Mainz“ (37,7 Mio. €). Des Weiteren wurden vom ZDF der „Neubau Bürogebäude“ auf dem Mainzer Lerchenberg (56,9 Mio. €) und vom Deutschlandradio die periodenübergrei- fende „Sanierung des Funkhauses Köln“ (138,3 Mio. €) als Großinvestition angemeldet.
Die periodenübergreifenden Großinvestitionen des BR „BR hoch drei“ (197,0 Mio. €) und des SWR „Neubau Medienzentrum am Standort Baden­Baden“ (56,7 Mio. €) wurden bereits zum 21. Bericht angemeldet.
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